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Urteil Beschränkung der Tierhaltung durch Mehrheitsbeschluß/Hausordnung
Schlagworte
Beschränkung der Tierhaltung durch Mehrheitsbeschluß/Hausordnung
Leitsatz
Eine von den Wohnungseigentümern mehrheitlich beschlossene oder in einer Hausordnung enthaltene Beschränkung der Haustierhaltung (hier: ein Hund oder drei Katzen je Wohnung) stellt keine willkürliche und das Sondereigentum unangemessen beeinträchtigende Gebrauchsregelung dar.
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