Urteil Ausschlussgrund
Schlagworte
Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschlussgrund; Rückübertragungsausschluss; besatzungshoheitliche Enteignung; Enteignungsverbot; sequestrierter Besitz
Leitsätze
1. Vom Restitutionsausschluß des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG sind auch solche auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage beruhenden Enteignungen erfaßt, die unter rechtsstaatlichen Verhältnissen als nichtig anzusehen gewesen wären (Zusammenfassung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
2. Die Anweisung in Nr. 4 des SMAD-Befehls Nr. 64 vom 17. April 1948 stellte kein selbständiges besatzungsrechtliches Enteignungsverbot hinsichtlich des zu Unrecht sequestrierten Besitzes dar.
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