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Urteil Ausschlußfrist
Schlagworte
Ausschlußfrist; Anmeldefrist; Eigentumsgarantie
Leitsätze
Die Ausschlußfrist des § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG ist mit Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG vereinbar.
Der Rückübertragungsanspruch steht nicht unter dem Schutz der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie (wie Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 10.94 - Buchholz 113 § 4 InVorG Nr. 4 = BVerwGE 98, 147). Dies gilt erst recht für noch nicht bei der Behörde angemeldete Ansprüche.
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