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Urteil Ausreiseverkauf
Schlagworte
Ausreiseverkauf; Erpressung
Leitsatz
Ein Rechtsanwalt in der DDR, der seine Mitwirkung an einem Ausreisegesuch davon abhängig macht, daß der Ausreisewillige sein Grundstück dem Rechtsanwalt und seiner Verlobten überläßt, ist mangels Rechtswidrigkeit seines Handelns nicht wegen Erpressung strafbar.
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