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Urteil Aufwendungsersatz
Schlagworte
Aufwendungsersatz; Vermieter; Räumungsarbeiten; Geschäftsführung ohne Auftrag; Brandstiftung
Leitsatz
Der Vermieter hat keinen Aufwendungsersatzanspruch gegen den Mieter, wenn er nach einer Brandstiftung - auch in Verfolgung einer behördlichen Auflage - verbrannte Gegenstände des Mieters aus dessen Kellerraum entfernen läßt.
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