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Urteil Aufrechnung des Vermieters gegen Betriebskostenguthaben
Schlagworte
Aufrechnung des Vermieters gegen Betriebskostenguthaben
Leitsatz
Der Vermieter kann einen Anspruch auf Zahlung von Betriebskosten gegen einen Zahlungsanspruch des Mieters aus einem Heizkostenguthaben aufrechnen (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung der Kammer).
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