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Urteil Aufrechnung des Mieters mit Kautionsguthaben
Schlagworte
Aufrechnung des Mieters mit Kautionsguthaben
Leitsatz
Hat der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses und Ablauf der Prüfungsfrist für den Vermieter mit einem Kautionsrückzahlungsanspruch aufgerechnet, geht eine spätere Aufrechnungserklärung des Vermieters mit anderen Gegenansprüchen ins Leere.
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