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Urteil Aufklärungspflicht
Schlagworte
Aufklärungspflicht; Verwalter; Kauf; Renovierungsarbeiten; Sonderumlage
Leitsatz
Auch dann, wenn die Teilungserklärung vorsieht, daß der Verkauf einer Wohnung der Zustimmung des Verwalters bedarf, ist der Verwalter Kaufwilligen gegenüber nicht verpflichtet, ungefragt auf anstehende, noch nicht finanzierte Renovierungsmaßnahmen und eine daraus zu erwartende erhöhte Umlage hinzuweisen.
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