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Urteil Aufhebungsanspruch betr. vereinbarungsersetzenden Mehrheitsbeschluß
Schlagworte
Aufhebungsanspruch betr. vereinbarungsersetzenden Mehrheitsbeschluß
Leitsatz
Ein Wohnungseigentümer kann die Aufhebung eines durch bestandskräftigen Mehrheitsbeschluß festgelegten Kostenverteilungschlüssels (BGHZ 127, 99) jedenfalls dann nicht verlangen, wenn mit der Festlegung den geänderten Verhältnissen Rechnung getragen wurde und sich diese Verhältnisse unterdessen nicht geändert haben.
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