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Urteil Aufforderung zur Mängelbeseitigung am Gemeinschaftseigentum nur durch Eigentümergemeinschaft


Schlagworte

Aufforderung zur Mängelbeseitigung am Gemeinschaftseigentum nur durch Eigentümergemeinschaft

Leitsatz

Die Fristsetzung eines Erwerbers von noch nicht fertiggestelltem Wohnungseigentum gegenüber dem Veräußerer zur Nachbesserung eines behebbaren Mangels am Gemeinschaftseigentum mit Ablehnungsandrohung, verbunden mit der Erklärung, alsdann Minderung zu fordern, ist aus Rechtsgründen wirkungslos.

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