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Urteil Anmeldung
Schlagworte
Anmeldung; Anspruch auf Unternehmensrestitution; Quorum
Leitsätze
1. Das Quorum nach § 6 Abs. 1 a Satz 2 VermG ist Voraussetzung für die wirksame Anmeldung eines Anspruchs auf Unternehmensrestitution.
2. Der Vorrang dieser durch das Hemmnisbeseitigungsgesetz geschaffenen Regelung über das Quorum gilt, was verfassungsrechtlich unbedenklich ist, auch und gerade für die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vorliegenden Anträge auf Rückübertragung von Unternehmen.
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