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Urteil Abzug von fiktiven Instandsetzungskosten nach Modernisierung
Schlagworte
Abzug von fiktiven Instandsetzungskosten nach Modernisierung
Leitsatz
Nach Modernisierung einer instandsetzungsbedürftigen Fassade durch Wärmedämmung sind für eine Mieterhöhung alle fiktiven Instandsetzungskosten herauszurechnen (einschließlich der Nebenkosten für Baustelleneinrichtung, Absperrung der Gehwege, Mauerrüstung, Abdecken der Dachflächen, Passantentunnel, Schutzrüstung und Gitternetz).
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