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Urteil Abrechnungspflicht des staatlichen Verwalters


Schlagworte

Abrechnungspflicht des staatlichen Verwalters; staatlicher Verwalter; Restitutionsberechtigter; Verfügungsberechtigter

Leitsatz (der Redaktion)

Der staatliche Verwalter ist zur Abrechnung über die frühere staatliche Verwaltung nur gegenüber dem eingetragenen Eigentümer verpflichtet, nicht dagegen gegenüber dem Restitutionsberechtigten. Dieser muß vielmehr etwaige Ansprüche gem. § 7 Abs. 7 VermG gegen den früheren eingetragenen Eigentümer als Verfügungsberechtigten geltend machen.

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