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Suchergebnis Urteilssuche (41 - 50 von 321)

  1. 12. O. 397/91 - Datschengrundstück; Erholungsgrundstück; Nutzungsvertrag; staatlicher Verwalter; Räumungsverlangen
    Leitsatz: Gerechtfertigtes Räumungsverlangen bei fehlender Genehmigung eines Nutzungsvertrages durch die zuständige staatliche Stelle.
    LG Berlin
    18.11.1991
  2. 12.O.337/91 - Schadensersatz; Nebenpflichtverletzung; Rechtsanwaltskosten
    Leitsatz: Notwendige Kosten der Rechtsverfolgung bei Verletzung vertraglicher Nebenpflichten.
    LG Berlin
    14.11.1991
  3. 12. O. 311/91 - Pflegschaft; Vertretungsbefugnis
    Leitsatz: Zum Umfang der Vertretungsbefugnis aus einer gesetzlichen Pflegschaft.
    LG Berlin
    14.11.1991
  4. 14 C 333/91 - Kaution; Formularklausel
    Leitsatz: Unwirksame formularmäßige Kautionsbestimmung.
    AG Charlottenburg
    14.11.1991
  5. 12.O. 243/91 - Schmerzensgeld; Beleidigung; Entschädigung; Ehrverletzung
    Leitsatz: Zu den Voraussetzungen einer Entschädigung für die immateriellen Schaden.
    LG Berlin
    11.11.1991
  6. 12.O. 358/91 - Datsche; Erholungsgrundstück; Überlassungsvertrag; Kündigung
    Leitsatz: 1. Recht auf Besitz durch 30jährigen Überlassungsvertrag. 2. Für vor Geltung des ZGB abgeschlossene Pachtverträge war seit dem 1. Januar 1976 das ZGB anwendbar. 3. Zu den Voraussetzungen für die Kündigung eines Pachtvertrages.
    LG Berlin
    11.11.1991
  7. OVG 8 S 231.91 - Antragsbefugnis für Wiederherstellung der sofortigen Vollziehbarkeit; Käufer von Restitutionsansprüchen; Investitionsbescheinigung; Investitionen des Restitutionsberechtigten; Gleichwertigkeit; Glaubhaftmachung; zu geringe Entschädigung; Teilungsunrecht
    Leitsatz: 1. Formellrechtlich ist auch ein Käufer von Restitutionsansprüchen antragsbefugt i. S. von § 80 Abs. 4 VwGO. (Ob er sich ebenso wie ein "wirklicher Alteigentümer" oder dessen Erben materiellrechtlich auf § 3 a Abs. 3 VermG berufen darf, brauchte nicht entschieden zu werden.) 2. Gleichwertige Investitionen des Restitutionsberechtigten sind nicht nur bei dem Verkauf von Unternehmen, sondern auch beim Verkauf von Immobilien zu berücksichtigen (mit eingehender Begründung zur Entstehungsgeschichte von § 3 a Abs. 3 Satz 3 VermG). Wenn die Abwägung zur Gleichwertigkeit also ergibt, daß der Berechtigte zu gleichwertigen Investitionen bereit und in der Lage ist, darf die Investitionsbescheinigung nicht erteilt werden (oder im § 80 Abs. 4 VwGO-Verfahren: ist die aufschiebende Wirkung des Alteigentümer Widerspruchs wiederherzustellen). 3. Der Antragsteller muß nicht nur die investiven Maßnahmen, sondern auch seine materielle Berechtigung glaubhaft machen. 4. Etwaige Informationsdefizite zu den Einzelheiten der Enteignung i. S. von § 1 Abs. 1 VermG gehen nicht zu Lasten des heute Verfügungsberechtigten. 5. Grundsätzlich gehören Enteignungen gegen Entschädigung nicht zum sog. Teilungsunrecht und damit auch nicht zum Anwendungsbereich des VermG. Wenn der Antragsteller aber glaubhaft machen kann, daß er oder sein Rechtsvorgänger bei der Inanspruchnahme entschädigungslos oder gegen zu geringe Entschädigung oder durch unlautere Machenschaften enteignet wurde, kann er ausnahmsweise die Ansprüche aus dem VermG geltend machen.
    OVG Berlin
    08.11.1991
  8. 150 T 156/90 (WEG) - Wohnungseigentümer; Jahresabrechnung; Bilanzierungsprinzip
    Leitsatz: 1. Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung wird als einfache und verständliche Form der Jahresabrechnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft angesehen; sie entspricht den Mindestanforderungen an eine Abrechnung. 2. Ein Zwang zur Anwendung lediglich des Mindeststandards kann nicht anerkannt werden. 3. Die Aufnahme der zum Zeitpunkt der Abrechnung offenen Verbindlichkeiten einer Wohnungseigentümergemeinschaft in die Jahresabrechnung ist nicht zu beanstanden. 4. Die am Prinzip der Bilanzierung ausgerichtete Abrechnung ist gerechter und sicherer als die nur am Zeitpunkt tatsächlicher Einnahmen und Ausgaben orientierte Abrechnung.
    LG Berlin
    08.11.1991
  9. 67 S 312/91 - Instandsetzungspflicht des Vermieters; Mängelbeseitigung; Aufwendungsersatzanspruch des Mieters; Vorschußzahlung für Selbstbeseitigung von Mängeln
    Leitsatz: 1. Schuldet der Vermieter die Beseitigung von Mängeln, kann er sich nicht darauf berufen, daß die Gefahr bestehe, daß seine Arbeit wegen drohender Verschlechterung alsbald wieder zerstört werden würde, wenn er das Fortdauern dieser Gefahr zu verantworten hat. 2. Der Anspruch des Mieters auf Vorschußzahlung für die Selbstbeseitigung von Mängeln ist nicht verzinslich.
    LG Berlin
    07.11.1991
  10. 61 S 60/91 - Kündigung; Mietverhältnis mit juristischer Person; Wohnzweck
    Leitsatz: Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum mit einer juristischen Person des privaten oder des öffentlichen Rechts handelt es sich grundsätzlich nicht um ein Wohn-, sondern um ein Gewerbemietverhältnis; dies gilt auch, wenn in dem Vertrag ein Wohnzweck vereinbart ist.
    LG Berlin
    07.11.1991