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Suchergebnis Urteilssuche (4 Urteile)

  1. 19 C 335/17 - Mieterhöhung ohne Beifügung einer Vollmacht
    Leitsatz: Ist der Mieter durch Schreiben des Vermieters in Kenntnis von der Bevollmächtigung des Hausverwalters gesetzt worden, bedarf eine spätere Mieterhöhungserklärung nicht der Beifügung einer Vollmacht. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    16.03.2018
  2. 4 U 42/19 - Privatisierung von Mietwohnungen im Land Berlin: Kein eigenes vertragliches Forderungsrecht der verkaufenden Wohnungsbaugesellschaft auf Durchsetzung einer den Mietern günstigen Gestaltung des Vorkaufsprozesses
    Leitsatz: 1. Bei einem Vertrag zugunsten Dritter kommt ein „anderer Wille der Vertragschließenden“ im Sinne des § 335 BGB vor allem dann in Betracht, wenn es für den Verpflichteten belastend wäre, zwei Forderungsberechtigten verpflichtet zu sein, und ein besonderes Interesse des Versprechensempfängers nicht besteht. 2. Ein besonderes Interesse des Versprechensempfängers an einem eigenen Forderungsrecht gegen den Verpflichteten kann vor allem dann fehlen, wenn der Versprechensempfänger durch andere Rechtspositionen hinreichend geschützt ist und daher der Rechte aus § 335 BGB nicht zusätzlich bedarf. 3. Zur Glaubhaftmachung, ein Notar werde einen Grundstückskaufvertrag vollziehen, obwohl die Fälligkeit des Kaufpreises nach den Vereinbarungen der Vertragsparteien (hier: mangels zureichender Mitteilung an die vorkaufsberechtigten Mieter nach § 469 Abs. 1 BGB) nicht eingetreten ist.
    KG
    18.04.2019
  3. V ZR 229/13 - Keine Pflicht zur Zahlung unangemessener Abschleppkosten
    Leitsatz: Die Höhe der erstattungsfähigen Kosten für das Entfernen eines unbefugt auf einem Privatgrundstück abgestellten Fahrzeugs bemisst sich nach den ortsüblichen Kosten für das Abschleppen und für die unmittelbar mit der Vorbereitung des Abschleppvorgangs verbundenen Dienstleistungen.
    BGH
    04.07.2014
  4. V ZR 168/13 - Keine Prozesskosten-Freistellung des obsiegenden Wohnungseigentümers; Zweitbeschluss über Wirtschaftsplan und Sonderumlage
    Leitsatz: Macht die Wohnungseigentümergemeinschaft Beitrags- oder Schadensersatzansprüche gegen einen einzelnen Wohnungseigentümer gerichtlich geltend, sind die ihr entstehenden Prozesskosten gemäß § 16 Abs. 2 WEG von allen Wohnungseigentümern zu tragen; eine Freistellung des obsiegenden Wohnungseigentümers gemäß § 16 Abs. 8 WEG kommt nicht in Betracht. Der Wirtschaftsplan kann nach der Beschlussfassung über die Jahresabrechnung durch einen Zweitbeschluss ersetzt werden, wenn Zweifel an seiner Wirksamkeit bestehen; nichts anderes gilt für den Beschluss über die Erhebung einer Sonderumlage als Ergänzung des Wirtschaftsplans.
    BGH
    04.04.2014