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Urteil Entfallen der Mietzahlungspflicht bei Mangelbeseitigung sowohl für Wohnung wie für Umsetzwohnung


Schlagworte

Entfallen der Mietzahlungspflicht bei Mangelbeseitigung sowohl für Wohnung wie für Umsetzwohnung

Leitsatz

Ist die Mietsache mangelbedingt nicht nutzbar, hat der Mieter grundsätzlich weder ein Nutzungsentgelt für die Mietsache selbst noch ein solches für eine ihm vom Vermieter bis zum Abschluss der Mangelbeseitigungsmaßnahmen zur Verfügung gestellte Umsetzwohnung zu zahlen.

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