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Urteil Entfallen der Mietzahlungspflicht bei Mangelbeseitigung sowohl für Wohnung wie für Umsetzwohnung
Schlagworte
Entfallen der Mietzahlungspflicht bei Mangelbeseitigung sowohl für Wohnung wie für Umsetzwohnung
Leitsatz
Ist die Mietsache mangelbedingt nicht nutzbar, hat der Mieter grundsätzlich weder ein Nutzungsentgelt für die Mietsache selbst noch ein solches für eine ihm vom Vermieter bis zum Abschluss der Mangelbeseitigungsmaßnahmen zur Verfügung gestellte Umsetzwohnung zu zahlen.
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