2-09 S 26/14 - Feststellung einer Duldungsverpflichtung
Leitsatz: Bestreitet ein Wohnungseigentümer die Verpflichtung
zur Duldung der notwendigen Reparaturarbeiten, kann auch nach deren Durchführung
auf Feststellung geklagt werden, dass die Duldungsverpflichtung bestand.
(Leitsatz der Redaktion)