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Urteil Zweckentfremdungsgenehmigung
Schlagworte
Zweckentfremdungsgenehmigung; Abbruch von Wohnraum; Schaffung von Ersatzraum; Auflage der Beschränkung der Mietforderung für den Ersatzraum auf die ortsübliche Vergleichsmiete
Leitsatz
Einer Zweckentfremdungsgenehmigung für den Abbruch veralteten Wohnraums, an dessen Stelle neuer gleichwertiger Ersatzwohnraum errichtet werden soll, darf nicht die Auflage beigefügt werden, der Mietpreis für den zu schaffenden Ersatzraum dürfe die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen.
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