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Urteil Vollstreckung der Verpflichtung zum Zurückschneiden einer Hecke
Schlagworte
Vollstreckung der Verpflichtung zum Zurückschneiden einer Hecke
Leitsatz
Bei dem von einer Schuldnerin vorzunehmenden Rückschnitt einer Bepflanzung handelt es sich um eine vertretbare Handlung, die grundsätzlich der Zwangsvollstreckung nach § 887 ZPO unterliegt.
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