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Urteil Umwandlung eines VEB in eine GmbH


Schlagworte

Umwandlung eines VEB in eine GmbH; Registereintragung

Leitsatz

Eine vor dem 1. Juli 1990 nach den Vorschriften der Umwandlungsverordnung erklärte und zur Eintragung im Handelsregister angemeldete Umwandlung eines VEB in eine GmbH ist auch dann wirksam, wenn die Registereintragung erst nach Inkrafttreten des Treuhandgesetzes erfolgte und eine Wirtschaftseinheit betraf, die der gesetzlichen Umwandlung nach diesem Gesetz nicht unterfiel.

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