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Urteil Schadensersatz bei Zusammenwirken zwischen Fondsinitiatoren und finanzierender Bank
Schlagworte
Schadensersatz bei Zusammenwirken zwischen Fondsinitiatoren und finanzierender Bank; Rückabwicklung von Darlehensverträgen; Schrottimmobilien; wertlose Mietgarantien
Leitsätze
a) Zu den Voraussetzungen eines institutionalisierten Zusammenwirkens zwischen Fondsinitiatoren und der die Fondsbeteiligungen finanzierenden Bank.
b) Die Regeln des § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG finden auch dann Anwendung, wenn das zur Kreditsicherung vorgesehene Grundpfandrecht nicht bestellt oder darauf nachträglich verzichtet worden ist.
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