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Urteil Rückübertragungsanspruch
Schlagworte
Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Enteignung gegen geringere Entschädigung; nachträgliche besatzungsrechtliche Enteignung
Leitsatz
Die Enteignung eines Grundstücks 13 Jahre nach Gründung der DDR, die im Wege der "Irrtumsberichtigung" erfolgte, beruht nicht mehr auf Besatzungsrecht, wenn das Grundstück zwischenzeitlich durch einen Hoheitsakt der DDR-Behörden dem ursprünglichen Eigentümer zurückgegeben worden war.
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