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Urteil Haustürgeschäft
Schlagworte
Haustürgeschäft; Widerruf; Beginn der Widerrufsfrist; Fensterlieferung; ambulante Handwerker; Drückerkolonnen
Leitsatz
Der Beginn der Widerrufsfrist bei einem Haustürgeschäft setzt nicht die Annahme des Angebots des Verbrauchers durch den Unternehmer voraus.
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