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Urteil Grundsteuerbewertungsgrundlage
Schlagworte
Grundsteuerbewertungsgrundlage; Ertragswertverfahren; Ermittlung des Einheitswertes; Veränderung der Jahresrohmiete bei vorübergehenden Unbenutzbarkeit des vermieteten Gebäudes
Leitsatz
Führen Umbau- und Renovierungsarbeiten an einem Gebäude zu einer nur vorübergehenden Unbenutzbarkeit des Gebäudes oder einiger Gebäudeteile, hat dies keine bewertungsrechtlichen Auswirkungen und führt deshalb bei der Ermittlung des Einheitswertes im Ertragswertverfahren auch nicht zu einer Veränderung der Jahresrohmiete (§ 79 BewG).
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