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Urteil Fristlose Kündigung bei wiederholt unpünktlicher Mietzahlung


Schlagworte

Fristlose Kündigung bei wiederholt unpünktlicher Mietzahlung; Abmahnung; Mieterverhalten

Leitsätze

1. Zur Frage, wann eine wiederholte unpünktliche Zahlung der Miete eine außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigen kann.

2. Eine Kündigung wegen wiederholt unpünktlicher Mietzahlung ist nicht bereits deshalb unwirksam, weil zwischen der Abmahnung und dem Zugang der Kündigung nur ein Zahlungstermin liegt, zu dem die Miete nicht pünktlich eingegangen ist. Die fortdauernde Unpünktlichkeit muß sich nicht nur in der Zeit nach der Abmahnung verwirklichen, vielmehr sind auch Zahlungsverzüge vor der Abmahnung zu berücksichtigen. Das gilt für die außerordentlich fristlose und auch für die ordentliche Kündigung. (Leitsatz 2 von der Redaktion)

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