Urteil Bruchteilsrestitution
Schlagworte
Bruchteilsrestitution; Mittel des Unternehmens; Änderung der Kapitalstruktur; wesentliche Änderung des Unternehmens; organisches Wachstum des Unternehmens; wesentliche Änderung der Kapitalstruktur durch erhebliche Aufstockung des Grundkapitals
Leitsatz
Eine Bruchteilsrestitution nach § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG scheidet aus, wenn die zu restituierenden Vermögensgegenstände nicht mit Mitteln des Unternehmens erworben wurden. Um solche (ursprünglichen) Mittel des Unternehmens handelt es sich nicht, wenn eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur des Unternehmens durch eine erhebliche Aufstockung des Grundkapitals erfolgt ist.
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