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Urteil besatzungshoheitliche Enteignung
Schlagworte
besatzungshoheitliche Enteignung; Vermögenseinziehung; Energiewirtschaft; Enteignungsmaßnahme
Leitsätze
1. Eine Enteignung auf Grundlage der Energiewirtschaftsverordnung vom 22. Juni 1949 (ZVOBl. S. 472) ist besatzungshoheitlich im Sinne des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG.
2. Wird parallel auf der Grundlage der Energiewirtschaftsverordnung und auf der Grundlage eines vermögenseinziehenden Urteils auf in einer KG bilanzierte Grundstücke zugegriffen, ist die Feststellung erforderlich, welche Enteignungsmaßnahme gegriffen hat.
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