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12 C 149/15 - Kein Anspruch auf Mangelbeseitigung bei Einräumung nur der Mitbenutzung, Rauschen, Knistern und Knacken in älteren Wechselsprechanlagen kein MangelLeitsatz: 1. Darf ein Keller laut Mietvertrag nur „mitbenutzt werden“, steht dem Mieter weder ein Anspruch auf Mangelbeseitigung bzw. Instandsetzung noch ein Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes an einem bestimmten Kellerraum zu.2. Bei einer älteren Wechselsprechanlage stellt etwaiges Rauschen, Knistern bzw. Knacken bei der Tonübertragung keinen Mangel dar. (Nichtamtliche Leitsätze)AG Spandau29.03.2016
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8 C 149/15 - Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung bei Einrohrringheizung nach dem Rietschel-Henneberg-SystemLeitsatz: ...Innentemperaturen von 24 bis 26 °C erreicht werden...AG Schöneberg24.07.2015
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IX ZR 149/15 - Schadensersatz bei verschleppter einstweiliger Verfügung auf Klage gegen InstandsetzungLeitsatz: Zur Berechnung eines Schadensersatzanspruches nach § 945 ZPO (Ersatzleistung an Generalübernehmer für vergebene Arbeiten zu umfangreichen Sanierungs- und Energiesparmaßnahmen im Mietobjekt, Ersatz von Zinsen für die Bereitstellung und den teilweisen Abruf von zwei Bankdarlehen und Mietausfall für zu errichtende Dachgeschosswohnungen) nach Erwirkung eines Baustopps durch einen Mieter aufgrund einer einstweiligen Verfügung, die sich im Nachhinein als unberechtigt herausgestellt hat. (Leitsatz der Redaktion)BGH12.12.2016
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30 C 194/24 - Kein Hausverbot gegen MieterLeitsatz: Ein Vermieter einer Wohngemeinschaft kann gegenüber einem Mieter dieser Wohngemeinschaft grundsätzlich kein „Hausverbot“ aussprechen und hierdurch eigenmächtig diesen Mieter am Zutritt zu den angemieteten Wohnräumen hindern (§§ 535, 546, 854, 859, 861, 862, 903, 985, 986, 1004 BGB).AG Brandenburg/Havel25.11.2024
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VIII ZR 191/19 - Kostenvorschuss für Ausbau einer mangelhaften Kaufsache und Einbau einer als Ersatz gelieferten SacheLeitsatz: ...; vom 13. März 2013 - VIII ZR 186/12, NJW...BGH07.04.2021
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VIII ZR 157/17 - Schadensersatzanspruch gegen Mieter ohne FristsetzungLeitsatz: Schäden an der Sachsubstanz der Mietsache, die durch eine Verletzung von Obhutspflichten des Mieters entstanden sind, hat dieser nach § 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2 BGB als Schadensersatz neben der Leistung nach Wahl des Vermieters durch Wiederherstellung (§ 249 Abs. 1 BGB) oder durch Geldzahlung (§ 249 Abs. 2 BGB) zu ersetzen. Einer vorherigen Fristsetzung des Vermieters bedarf es dazu nicht. Das gilt unabhängig von der Frage, ob es um einen Schadensausgleich während eines laufenden Mietverhältnisses oder nach dessen Beendigung geht.BGH28.02.2018
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VII ZR 253/16 - Schadensersatz wegen fehlerhafter Planung eines Außenmauerwerks, Ersatz künftiger SchädenLeitsatz: Ist die Verpflichtung zum Ersatz künftig eintretender Schäden rechtskräftig festgestellt, so steht die Sperrwirkung der materiellen Rechtskraft (ne bis in idem) der Zulässigkeit einer erneuten Feststellungsklage in unverjährter Zeit mit gleichem Streitgegenstand nicht entgegen, wenn Schäden noch nach Ablauf der 30-jährigen Verjährungsfrist eintreten können.BGH22.02.2018
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II ZR 150/19 - Nachschüsse zum Zweck des Ausgleichs unter Gesellschaftern nach Auflösung der GbRLeitsatz: Auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die keine Publikumsgesellschaft ist, kann nach ihrer Auflösung, vertreten durch den Liquidator, Nachschüsse zum Zweck des Ausgleichs unter den Gesellschaftern einfordern.BGH27.10.2020