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Urteil Anspruch auf Warmwasserversorgung in der Mietwohnung


Schlagworte

Anspruch auf Warmwasserversorgung in der Mietwohnung

Leitsätze

1. Der Mieter hat einen Anspruch auf Versorgung der Wohnung mit Warmwasser bei einer vom Vermieter betriebenen Gaszentralheizung.

2. Das gilt auch bei einer Erhöhung der Gaspreise um mehr als 500 %, sodass der Vermieter nicht zur Einstellung des Gasbezugs berechtigt ist.

(Leitsätze der Redaktion)

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