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Urteil Glaubhaftmachung der Beschwer bei Nichtzulassungsbeschwerde
Schlagworte
Glaubhaftmachung der Beschwer bei Nichtzulassungsbeschwerde
Leitsatz
Der Beschwerdeführer muss innerhalb der laufenden Begründungsfrist darlegen und glaubhaft machen, dass er mit der beabsichtigten Revision das Berufungsurteil in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20.000 € übersteigt, abändern lassen will.
(Leitsatz der Redaktion)
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