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Urteil Schadensersatz für nicht ausgeführte Schönheitsreparaturen
Schlagworte
Schadensersatz für nicht ausgeführte Schönheitsreparaturen
Leitsätze
1. Auch für nicht ausgeführte Schönheitsreparaturen kann Schadensersatz verlangt werden.
2. Das pauschale Bestreiten der Größen von Wandflächen und Fußböden im Kostenvoranschlag nach langer Mietdauer ist unzulässig.
(Leitsätze der Redaktion)
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