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Urteil Berechtigtes Interesse an Untervermietung und Unzumutbarkeit für Vermieter, Erweiterung des Nutzerkreises nicht ohne angemessenen Untermietzuschlag


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Berechtigtes Interesse an Untervermietung und Unzumutbarkeit für Vermieter, Erweiterung des Nutzerkreises nicht ohne angemessenen Untermietzuschlag

Leitsätze

1. Ein berechtigtes Interesse des Mieters zur Erlaubnis der Untervermietung nach Auszug eines Mitmieters ist nicht dargetan, wenn ein gemeinsames Nutzungskonzept fehlt und zu Unrecht davon ausgegangen wird, dass der Vermieter dem Ausscheiden des Mitmieters aus dem Mietverhältnis zustimmen müsste.

2. Die Erlaubnis ist für den Vermieter unzumutbar, wenn eine Erweiterung des Nutzerkreises ohne angemessenen Untermietzuschlag begehrt wird und der Mieter einen wirtschaftlichen Gewinn aus der Untervermietung erzielen will.

(Leitsätze der Redaktion)

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