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  1. BVerwG 5 B 19.14 - Entschädigung für nicht restituierbares Grundvermögen; Beweis des Einheitswertes
    Leitsatz: § 3 Abs. 2 Satz 1 EntschG trifft keine (Beweis-) Regelung, die besagt, dass zum tatsächlichen Nachweis der Feststellung eines Einheitswertes stets ein Einheitswertbescheid als Ausfertigung oder Abschrift vorliegen muss. Mangels einer derartigen (Beweis-) Regelung hat sich das Gericht vielmehr nach allgemeinen Grundsätzen - und damit gegebenenfalls auch auf der Grundlage sonstiger (Hilfs-) Tatsachen - eine Überzeugung davon zu bilden, ob ein Einheitswert (von einer Finanzbehörde) festgestellt worden ist. Die erforderliche Überzeugungsgewissheit ist gegeben, wenn ein Sachverhalt oder Geschehen (hier die Feststellung des Einheitswertes) zur vollen Überzeugung des Gerichts als Wahrheit feststeht. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    11.06.2014
  2. BVerwG 8 B 88.11 - Entschädigung für vor der Schädigung ausgegliederte bewegliche Sachen
    Leitsatz: Im Beitrittsgebiet entzogene, bereits Jahre vor der Schädigung aus dem Betriebsvermögen ausgegliederte bewegliche Sachen können nicht nach § 2 Satz 5 NS-VEntschG, sondern nur nach Satz 8 der Vorschrift entschädigt werden, wofür die Feststellung einer Entschädigungsberechtigung in Bezug auf konkrete bewegliche Sachen als Gegenstand der Schädigung notwendig ist. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    29.05.2012
  3. VIII ZR 383/21 - Inkassodienstleister und Überprüfung der Mietpreisbremse
    Leitsatz: Zur Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters, der Ansprüche des Mieters aus der sogenannten Mietpreisbremse (§§ 556d, 556g BGB) im Wege der Abtretung verfolgt (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG aF gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr).
    BGH
    18.05.2022
  4. VIII ZR 28/22 - Inkassodienstleister und Überprüfung der Mietpreisbremse
    Leitsatz: Zur Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters, der Ansprüche des Mieters aus der sogenannten Mietpreisbremse (§§ 556d, 556g BGB) im Wege der Abtretung verfolgt (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG aF gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr).
    BGH
    18.05.2022
  5. VIII ZR 380/21 - Inkassodienstleister und Überprüfung der Mietpreisbremse
    Leitsatz: Zur Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters, der Ansprüche des Mieters aus der sogenannten Mietpreisbremse (§§ 556d, 556g BGB) im Wege der Abtretung verfolgt (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG aF gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr).
    BGH
    18.05.2022
  6. BVerwG 8 B 36.17 - Voraussetzungen einer Divergenzrüge, Annahme eines Enteignungsverbots gemäß Ziffer 3 des SMAD-Befehls Nr. 64
    Leitsatz: Eine Divergenz im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO setzt voraus, dass die Entscheidung des Berufungsgerichts auf einem abstrakten Rechtssatz beruht, der im Widerspruch zu einem Rechtssatz steht, den das Bundesverwaltungsgericht oder ein anderes divergenzfähiges Gericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift aufgestellt hat. Zwischen den Gerichten muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied über den Bedeutungsgehalt einer bestimmten Rechtsvorschrift oder eines Rechtsgrundsatzes bestehen. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    12.07.2018
  7. VIII ZR 124/21 - Tätigkeiten von Inkassodienstleistern im Rahmen der Mietpreisbremse
    Leitsatz: Zur Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen Inkassodienstleister auf Rückerstattung zu viel gezahlter Miete wegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Begrenzung der Miethöhe (§§ 556d ff. BGB), verbunden mit der Aufforderung an den Vermieter, künftig von dem Mieter nicht mehr die als überhöht gerügte Miete zu verlangen und diese auf den zulässigen Höchstbetrag herabzusetzen (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG aF. gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr).
    BGH
    19.01.2022
  8. BVerwG 8 B 2.17 - DDR, Grundstück, Gebäude, Entschädigung, Ersatzeinheitswert, Bemessungsgrundlage, Berechnung
    Leitsatz: Ein in Ermangelung eines festgestellten Einheitswertes ermittelter Ersatzeinheitswert ist nach § 3 Abs. 2 Satz 1 EntschG für die Berechnung der Bemessungsgrundlage einer Entschädigung nach dem Vermögensgesetz maßgeblich. Neben dem von der Ausgleichsbehörde ermittelten Einheitswert für das bebaute Grundstück kann nicht zusätzlich ein Einheitswert für das zuvor unbebaute Grundstück angesetzt werden; nicht bebaute sogenannte Ergänzungsfläche sind aber zusätzlich zu berücksichtigen. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    26.01.2018
  9. VIII ZR 121/21 - Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen Inkassodienstleister auf Rückerstattung zu viel gezahlter Miete, Verstoß gegen die Vorschriften über die Begrenzung der Miethöhe
    Leitsatz: Zur Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen Inkassodienstleister auf Rückerstattung zu viel gezahlter Miete wegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Begrenzung der Miethöhe (§§ 556d ff. BGB), verbunden mit der Aufforderung an den Vermieter, künftig von dem Mieter nicht mehr die als überhöht gerügte Miete zu verlangen und diese auf den zulässigen Höchstbetrag herabzusetzen (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG aF gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr).
    BGH
    30.03.2022
  10. VIII ZR 196/21 - Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen Inkassodienstleis-ter auf Rückerstattung zu viel gezahlter Miete wegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Begrenzung der Miethöhe
    Leitsatz: Zur Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen Inkassodienstleister auf Rückerstattung zu viel gezahlter Miete wegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Begrenzung der Miethöhe (§§ 556d ff. BGB), verbunden mit der Aufforderung an den Vermieter, künftig von dem Mieter nicht mehr die als überhöht gerügte Miete zu verlangen und diese auf den zulässigen Höchstbetrag herabzusetzen (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG aF gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr).
    BGH
    19.01.2022