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VIII ZR 373/21 - Zulässige Tätigkeit von Conny im Zusammenhang mit der MietpreisbremseLeitsatz: 1. Zur Wirksamkeit der Bevollmächtigung eines registrierten Inkassodienstleisters für die Erhebung einer Rüge gemäß § 556g Abs. 2 BGB a.F. im Zusammenhang mit der Geltendmachung und Abtretung von Ansprüchen des Mieters aus der sogenannten Mietpreisbremse (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG a.F. gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr). 2. Die Tätigkeit der mit der Rüge eines Verstoßes gegen die Mietpreisbremse beauftragten Inkassodienstleisterin hat ihren Schwerpunkt in dem Anspruch auf Rückerstattung und nicht in der Abwehr von Ansprüchen des Vermieters und ist deshalb von der Inkassobefugnis gedeckt.(Leitsatz zur 2 von der Redaktion)BGH24.05.2023
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BVerwG 5 B 5.12 - Verletzung der Sachaufklärungspflicht wegen Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens; Hinweispflicht des Gerichts; Bindung an erstinstanzliche Feststellungen des VerwaltungsgerichtsLeitsatz: 1. Die Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens kann nur dann als verfahrensfehlerhaft beanstandet werden, wenn das Gericht für sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde in Anspruch nimmt oder wenn es sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde ernstlich zweifelhaft ist, ohne dass es für die Beteiligten und für das zur Nachprüfung berufene Revisionsgericht überzeugend darlegt, dass ihm das erforderliche Fachwissen in genügendem Maße zur Verfügung steht. 2. Das Verwaltungsgericht ist nicht verpflichtet, die Beteiligten schon in der mündlichen Verhandlung auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffes hinzuweisen und offenzulegen, wie es seine Entscheidung im Einzelnen zu begründen beabsichtigt. 3. An die begründete - und im Einzelnen nicht mit zulässigen und begründeten Revisionsanträgen angegriffene - Feststellung des Verwaltungsgerichts, dass es in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik für Grundstücke keinen „inoffiziellen Grundstücksmarkt" gab, ist das Revisionsgericht gebunden. (Leitsätze der Redaktion)BVerwG18.06.2012
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BVerwG 8 B 42.10 - Überschuldung infolge nicht kostendeckender Mieten; Überzeugungsgrundsatz; AufklärungsrügeLeitsatz: 1. Ein Grundstück oder Gebäude war überschuldet, wenn die ihm zuzuordnenden Verbindlichkeiten den um die eingetragenen Grundpfandrechte verminderten Zeitwert der Immobilie überschritten haben und wenn diese vorhandenen Schulden nicht innerhalb zumutbarer Zeit durch den zu erwartenden Mietertrag gedeckt werden konnten. 2. Die Prüfung der Überschuldung wird erleichtert, wenn der notwendige Reparaturaufwand schon bei überschlägiger Betrachtung deutlich vom Betrag des Einheitswertes abzüglich bestehender oder unmittelbar bevorstehender Verbindlichkeiten abweicht. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BVerwG09.08.2010
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VIII ZR 122/21 - Tätigkeiten von Inkassodienstleistern im Rahmen der MietpreisbremseLeitsatz: Zur Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen Inkassodienstleister auf Rückerstattung zu viel gezahlter Miete wegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Begrenzung der Miethöhe (§§ 556d ff. BGB), verbunden mit der Aufforderung an den Vermieter, künftig von dem Mieter nicht mehr die als überhöhtgerügte Miete zu verlangen und diese auf den zulässigen Höchstbetrag herabzusetzen (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG aF gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr).BGH19.01.2022
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BVerwG 5 B 16.12 - Unternehmensschädigung; Schädigungsgegenstand; gestreckte Schädigung; gemischt genutzte GrundstückeLeitsatz: 1. In den Fällen der Anordnung der staatlichen Verwaltung des Unternehmens wird der Gegenstand der Schädigung bereits durch diese Maßnahme bestimmt und nicht etwa durch nachfolgende Schädigungsmaßnahmen. Dieser Grundsatz ist auch für die Beantwortung der Frage maßgeblich, ob im Sinne des § 4 Abs. 4 Satz 1 EntSchG der Berechtigte einzelne Vermögensgegenstände im Rahmen der Unternehmensrestitution zurückbekommen hat. 2. Die nach der Zweckbestimmung zu bestimmende Zugehörigkeit eines Vermögensgegenstands zum Unternehmen währt so lange fort, bis eine eindeutige Festlegung ergibt, dass der Vermögensgegenstand nicht mehr dem Unternehmen, sondern dem privaten Bereich zugehörig ist. Dies gilt auch für Grundstücke, die sowohl für betriebliche Zwecke als auch privat genutzt wurden. 3. Bei einem Einzelkaufmann können auch solche Grundstücke einbezogen werden, die unter dem bürgerlichen Namen des Kaufmannes in das Grundbuch eingetragen sind. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BVerwG18.12.2012
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BVerwG 5 B 43.14 - Ausschlussgrund, Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit durch DenunziationLeitsatz: Ein zurechenbares - schuldhaftes - erhebliches Zuwiderhandeln gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit kann regelmäßig dann angenommen werden, wenn der Täter sich bewusst zum Vollstrecker nationalsozialistischer Unrechtsmaßnahmen gemacht hat, und dass auch Denunziationen, die das Opfer der Willkür eines staatlichen Verfolgungsapparates ausgeliefert haben, als relevanter Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit zu bewerten sein können, auch wenn der Denunziant selbst sein Opfer nicht unmittelbar rechtsstaatswidrig oder unmenschlich behandelt, sondern sich als Zuträger für ein politisches System beteiligt hat, in welchem unter dem Deckmantel der Strafrechtspflege oder der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit missachtet wurden. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)BVerwG30.06.2015
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BVerwG 5 B 17.15 - Revisionszulassung wg. eines Verfahrensmangels/grundsätzlicher BedeutungLeitsatz: 1. Die Ablehnung eines Hilfsbeweisantrages kann grundsätzlich nur mit der Aufklärungsrüge angegriffen werden.2. Zur Frage der Zurechnung der gezahlten Globalentschädigung an einzelne Aktionärsgruppen aufgrund des Abkommens zwischen den Regierungen der DDR und des Königreichs Schweden vom 24. Oktober 1986. (Leitsätze der Redaktion)BVerwG17.11.2015
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BVerwG 8 B 49.16 - Unternehmen, Unternehmensträger, Entschädigung, DDR-Entschädigungsgesetz, Zweckvermögen, Entschädigungsdurchgriff, „mittelbare“ Mietminderung einer Beteiligung, vornehmlich faktischer Enteignungsbegriff, verdichtetes EntschädigungsversprechenLeitsatz: 1. Zur Frage, ob es bei einer Divergenz nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO auf die Unvereinbarkeit entscheidungstragender Rechtssätze oder des Widerspruchs des unteren Gerichts gegen das obere ankommt (Rn. 7).2. Zum Verhältnis völkerrechtlicher Entschädigungsansprüche zu Ansprüchen wegen Wertminderung ausländischer Beteiligungen an enteigneten inländischen Gesellschaften nach § 1 Abs. 2 Satz 2 DDR-EErfG (Rn. 22, 25).3. Zum Verhältnis von Entschädigungsansprüchen betreffend eine ausländische Beteiligung an einer enteigneten Gesellschaft und Entschädigungsansprüchen betreffend eines enteigneten Vermögenswerts der Gesellschaft gem. § 1 Abs. 2 Satz 2 DDR-EErfG (alternativ, kumulativ, identisch Rn. 11, 25). (Leitsätze der Redaktion)BVerwG21.02.2017
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BVerwG 5 B 19.14 - Entschädigung für nicht restituierbares Grundvermögen; Beweis des EinheitswertesLeitsatz: § 3 Abs. 2 Satz 1 EntschG trifft keine (Beweis-) Regelung, die besagt, dass zum tatsächlichen Nachweis der Feststellung eines Einheitswertes stets ein Einheitswertbescheid als Ausfertigung oder Abschrift vorliegen muss. Mangels einer derartigen (Beweis-) Regelung hat sich das Gericht vielmehr nach allgemeinen Grundsätzen - und damit gegebenenfalls auch auf der Grundlage sonstiger (Hilfs-) Tatsachen - eine Überzeugung davon zu bilden, ob ein Einheitswert (von einer Finanzbehörde) festgestellt worden ist. Die erforderliche Überzeugungsgewissheit ist gegeben, wenn ein Sachverhalt oder Geschehen (hier die Feststellung des Einheitswertes) zur vollen Überzeugung des Gerichts als Wahrheit feststeht. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BVerwG11.06.2014
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BVerwG 8 B 88.11 - Entschädigung für vor der Schädigung ausgegliederte bewegliche SachenLeitsatz: Im Beitrittsgebiet entzogene, bereits Jahre vor der Schädigung aus dem Betriebsvermögen ausgegliederte bewegliche Sachen können nicht nach § 2 Satz 5 NS-VEntschG, sondern nur nach Satz 8 der Vorschrift entschädigt werden, wofür die Feststellung einer Entschädigungsberechtigung in Bezug auf konkrete bewegliche Sachen als Gegenstand der Schädigung notwendig ist. (Leitsatz der Redaktion)BVerwG29.05.2012