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Suchergebnis Urteilssuche (11 - 20 von 69)

  1. VIII ZR 26/15 - Verwendereigenschaft bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Stellen von Vertragsbedingungen, Aushandeln, Individualvertrag
    Urteil: ...Verwenderin i. S. d. § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB, weil...
    BGH
    20.01.2016
  2. BVerwG 8 B 56.10 - Rechtliches Gehör; Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes; Bindung an das Klagebegehren; Verfahrensfehler; Berechtigungsfeststellung bei Unternehmensbeteiligung; Beteiligungsgesellschaft; Bruchteilsrestitution
    Leitsatz: .... S. d. § 2 Abs. 2 Satz 2, § 3 Abs. 1 Satz...
    BVerwG
    27.04.2011
  3. VIII ZR 16/23 - Mietpreisbremse verstößt (noch) nicht gegen das Grundgesetz, Berliner Mietenbegrenzungsverordnung verfassungskonform
    Leitsatz: ...Mietbeginn vom 19. März 2020 (BGBl. I S. 540...
    BGH
    18.12.2024
  4. VIII ZR 285/18 - Rechtsdienstleistung durch Inkassounternehmen, wenigermiete.de, Durchsetzung von Forderungen aus der Mietpreisbremse
    Leitsatz: ....; vom 11. Dezember 2013 - IV ZR 46/13, NJW...
    BGH
    27.11.2019
  5. VIII ZR 158/11 - Preisanpassungsrecht von Energieversorgungsunternehmen, Gaspreiserhöhung, einseitiges Preisbestimmungsrecht, Erdgasversorgung, Gasgrundversorgung, Preisänderungsrecht
    Leitsatz: ...vom 13. Juni 2007 - VIII ZR 36/06, BGHZ...
    BGH
    28.10.2015
  6. V ZR 153/18 - Gekorene Ausübungsbefugnis der WEG zur Geltendmachung individueller Schadensersatzansprüche gegen den Verwalter
    Leitsatz: Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann die individuellen Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümer gegen den Verwalter wegen der ihnen in einem Beschlussmängelverfahren auferlegten Kosten an sich ziehen und im eigenen Namen in gesetzlicher Prozessstandschaft geltend machen (gekorene Ausübungsbefugnis). Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen Kosten, die einem Wohnungseigentümer durch die Beauftragung eines eigenen Rechtsanwalts entstanden sind.
    BGH
    08.02.2019
  7. VIII ZR 123/21 - Tätigkeiten von Inkassodienstleistern im Rahmen der Mietpreisbremse
    Leitsatz: ...Mietenbegrenzungsverordnung vom 28. April 2015 (GVBl. 2015 S. 101...
    BGH
    19.01.2022
  8. VIII ZR 365/21 - Inkassodienstleister und Überprüfung der Mietpreisbremse
    Leitsatz: Zur Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters, der Ansprüche des Mieters aus der sogenannten Mietpreisbremse (§§ 556d, 556g BGB) im Wege der Abtretung verfolgt (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG aF gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr).
    BGH
    18.05.2022
  9. VIII ZR 277/21 - Abtretung von Ansprüchen nach der Mietpreisbremse an Rechtsdienstleister
    Leitsatz: Zur Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen Inkassodienstleister auf Rückerstattung zu viel gezahlter Miete wegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Begrenzung der Miethöhe (§§ 556d ff. BGB), verbunden mit der Aufforderung an den Vermieter, künftig von dem Mieter nicht mehr die als überhöhtgerügte Miete zu verlangen und diese auf den zulässigen Höchstbetrag herabzusetzen (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG aF gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr).
    BGH
    30.03.2022
  10. VIII ZR 9/22 - Inkassodienstleister und Überprüfung der Mietpreisbremse
    Leitsatz: a)  Zur Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters, der Ansprüche des Mieters aus der sogenannten Mietpreisbremse (§§ 556d, 556g BGB) im Wege der Abtretung verfolgt (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG aF gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr). b)  Den Anforderungen an die Auskunftspflicht des Vermieters nach § 556g Abs. 1a Satz 1 Nr. 4, Abs. 4, § 556f Satz 2 BGB ist Genüge getan, wenn er dem Mieter vor der Abgabe von dessen Vertragserklärung unaufgefordert die Auskunft erteilt, bei dem Abschluss des Mietvertrags handele es sich um die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung der Wohnung. Der Vermieter ist nach Maßgabe der Vorschrift des § 556g Abs. 1a Satz 1 Nr. 4 BGB nicht gehalten, über Umfang und Details der Modernisierung Auskunft zu erteilen. Es obliegt vielmehr dem Mieter, gegebenenfalls mittels eines Auskunftsverlangens nach § 556g Abs. 3 BGB weitere Einzelheiten und Nachweise zu erfragen.
    BGH
    18.05.2022