Urteil Statthaftigkeit der Revision nach VwGO, Nichtzulassungsbeschwerde
Schlagworte
Statthaftigkeit der Revision nach VwGO, Nichtzulassungsbeschwerde
Leitsatz
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO kommt einer Rechtssache zu, wenn sie eine für die erstrebte Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufwirft, die im Interesse der Einheit zur Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf. Das Darlegungserfordernis setzt insoweit die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Annahme voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besteht.
(Leitsatz der Redaktion)
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