« zurück zur Suche
Urteil Gegenstandswert einer anwaltlichen Einsicht in Zangsversteigerungsakte
Schlagworte
Gegenstandswert einer anwaltlichen Einsicht in Zangsversteigerungsakte
Leitsatz
In Beschwerdeverfahren über den Antrag eines Bietinteressenten auf Akteneinsicht in die Zwangsversteigerungsakte gemäß § 42 ZVG beträgt der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit 1.000 €.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat
