65 T 132/17 - Gebührenstreitwert für Wohnungsbesichtigungen
Leitsatz: Der Gebührenstreitwert für eine Klage des Vermieters gegen den Mieter auf
Duldung einer Wohnungsbesichtigung aus Anlass eines geplanten Verkaufs bemisst
sich auf 18 % des in Aussicht genommenen Verkaufserlöses.
(Leitsatz der Redaktion)