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  1. 5 C 5/00 - Mangel, Ratten, Hof, Mietminderung, Minderung
    Leitsatz: Ratten im Hof des Hauses berechtigen zur Mietminderung i. H. v. 10 %.
    AG Aachen
    19.04.2000
  2. 14 C 394/99 - Auskunftspflicht des Vermieters über Namen und Anschrift der Hausverwaltung/des Hausverwalters
    Leitsatz: Der Mieter kann vom Vermieter Auskunft über die vollständigen Namen und letzten bekannten Anschriften der Mitarbeiter verlangen, die im Namen des Vermieters mit ihm verhandelt haben.
    AG Charlottenburg
    23.11.2000
  3. 15 a C 73/00 - Werkdienstwohnung; Werkmietwohnung; Personenverschiedenheit zwischen Dienstberechtigtem/Wohnungsgeber/Vermi eter
    Leitsatz: 1. Liegt Personenverschiedenheit zwischen dem Dienstberechtigten (hier: Wohnungseigentümergemeinschaft) und dem Wohnungsgeber (hier: einzelner Wohnungseigentümer) vor, ist ein einheitlicher Werkdienstvertrag nicht denkbar. 2. Bestand vor der Bildung von Wohnungseigentum ein Werkdienstvertrag mit dem vormaligen Grundstückseigentümer, so wird auch ohne ausdrückliche Vereinbarung die Wohnung mit Eintritt der Personenverschiedenheit aufgrund faktischen Mietverhältnisses zur Werkmietwohnung. 3. Eine getroffene Gebrauchsregelung in Form einer Widmung des Sondereigentums als Hauswartdienstwohnung kann gegenüber dem Sondernachfolger nach Zwangsversteigerung nur dann Wirkung entfalten, wenn sie nach § 10 Abs. 2 WEG als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragen ist.
    AG Charlottenburg
    07.06.2000
  4. 16b C 368/99 - Keine Nachforderung bei vorbehaltloser Kautionsrückzahlung
    Leitsatz: Zahlt der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses die Kaution vorbehaltlos zurück, ist eine Nachforderung aus einer Betriebskostenabrechnung, die der Mieter ca. ein halbes Jahr später erhält, verwirkt, und zwar auch dann, wenn die Abrechnung innerhalb der Jahresfrist des § 20 NMV erfolgt (hier: acht Monate).
    AG Charlottenburg
    21.01.2000
  5. 16 b C 633/99 - Ermächtigung zur Geltendmachung eines Mieterhöhungsverlangens; Zustimmungsklage durch Käufer
    Leitsatz: Der Vermieter kann den Käufer ermächtigen, in eigenem Namen ein Mieterhöhungsverlangen schon vor Vollzug der Veräußerung durch Eintragung im Grundbuch geltend zu machen.
    AG Charlottenburg
    21.03.2000
  6. 19 C 107/99 - Ausnutzung eines geringen Angebots; Wirtschaftsstrafgesetz
    Leitsatz: Bei Abschluß eines Mietvertrages im November 1996 muß der Mieter, der sich auf eine Mietpreisüberhöhung beruft, konkrete Umstände vortragen, aus denen sich die Ausnutzung einer Mangellage durch den Vermieter ergibt.
    AG Charlottenburg
    03.02.2000
  7. 24a C 295/99 - Keine Klagebefugnis des bisherigen Vermieters nach Veräußerung; Verlust der Vermieterstellung vor Eintritt der Rechtshängigkeit (Klagezustellung); Parteiwechsel nur innerhalb der Klagefrist des § 2 MHG
    Leitsatz: 1. Eine Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung nach § 2 MHG ist unbegründet, wenn die Klage durch denjenigen erhoben wird, der seine Vermieterstellung vor dem Eintritt der Rechtshängigkeit durch die Eintragung des Erwerbers verloren hat. 2. Ein Parteiwechsel auf den neuen Vermieter muß innerhalb der Klagefrist des § 2 Absatz 3 MHG erfolgen.
    AG Charlottenburg
    04.02.2000
  8. 24a C 322/99 - Keine Ermächtigung des Erwerbers zum Mieterhöhungsverlangen
    Leitsatz: Der Erwerber eines Grundstücks kann vor Eintragung in das Grundbuch gegen einen Mieter nicht den Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung nach § 2 MHG klageweise geltend machen. Eine Klage im Wege der gewillkürten Prozeßstandschaft scheidet auch nach der Entscheidung des BGH vom 10. Dezember 1997 (= GE 1998, 176) aus.
    AG Charlottenburg
    21.01.2000
  9. 24 a C 63/00 - Rückwirkende Staffelmietvereinbarung und Kündigungsausschluß
    Leitsatz: Wird eine Staffelmietvereinbarung rückwirkend getroffen, ist für die Berechnung der Vierjahresfrist (Höchstdauer der Beschränkung des Kündigungsrechts des Mieters) auf den Wirkungszeitpunkt abzustellen und nicht auf den Zeitpunkt der Vereinbarung.
    AG Charlottenburg
    26.05.2000
  10. 3 C 448/99 - Keine Klage gegen den Zwangsverwalter nach Aufhebungsbeschluß
    Leitsatz: 1. Mit dem Zuschlag in der Zwangsversteigerung endet die Tätigkeit des Zwangsverwalters; eine danach gegen ihn erhobene Klage ist unzulässig. 2. Eine persönliche Haftung des Zwangsverwalters besteht nur gegenüber Beteiligten im Sinne des § 9 ZVG, deren Rechte im Grundbuch eingetragen oder gegenüber dem Vollstreckungsgericht angemeldet worden sind.
    AG Charlottenburg
    26.01.2000