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  1. 7 C 471/99 - Unzulässige Installation von Videokameras; Videoüberwachung
    Leitsatz: Eine ständige Videoüberwachung des Zugangs zur Wohnung beeinträchtigt das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mieters.
    AG Schöneberg
    08.03.2000
  2. 4 C 746/99 - Nachzahlungsforderung; Betriebskostenabrechnung; Ausschlußfrist; Aufrechnung; Kosten; jährliche Wartung; Therme; Kostenobergrenze
    Leitsatz: 1. Mit Nachzahlungsforderungen aus einer Betriebskostenabrechnung, die nach Ablauf der Ausschlußfrist erstellt wurde, kann der Vermieter gegen einen Anspruch des Mieters nicht aufrechnen. 2. Eine Klausel, die den Mieter auf seine Kosten zur jährlichen Wartung der Therme verpflichtet, ohne eine Kostenobergrenze vorzugeben, ist entgegen BGH WM 1991, 381 wirksam.
    AG Siegburg
    30.11.2000
  3. 2 a C 391/00 - Zustimmung der Bewilligungsstelle vor Ankündigung der Modernisierungsmaßnahmen; Modernisierungsduldung
    Leitsatz: Der Mieter einer preisgebundenen Neubauwohnung ist zur Duldung von Modernisierungsmaßnahmen nicht verpflichtet, wenn bei der Ankündigung des Vermieters eine Zustimmung der Bewilligungsstelle nicht vorliegt.
    AG Spandau
    25.07.2000
  4. 3 a C 294/00 - Schadensersatz; Betriebskostenvorauszahlung; Täuschung; Aufrechnung; Nachzahlung; Betriebskosten
    Leitsatz: Sind bei Abschluß des Vertrages die Betriebskostenvorschüsse bewußt zu niedrig angesetzt worden, und konnte und mußte der Vermieter erkennen, daß der Umstand für den Mieter von wesentlicher Bedeutung ist, ist der Vermieter zum Schadensersatz verpflichtet. Der Mieter kann diesen Schadensersatzanspruch gegen eine Nachzahlungsforderung aus der Betriebskostenabrechnung aufrechnen.
    AG Spandau
    04.08.2000
  5. 4 C 21/00 - Kein Summierungseffekt bei unwirksamer Quotenhaftungsklausel mit Schönheitsreparaturen-Verpflichtung
    Leitsatz: Eine unwirksame Quotenhaftungsklausel über Abgeltung von 100 % für Schönheitsreparaturen führt nicht dazu, daß die an anderer Stelle des Mietvertrages vereinbarte Übernahme von Schönheitsreparaturen durch den Mieter unwirksam ist.
    AG Spandau
    16.08.2000
  6. 6 C 251/00 - Kein überhöhtes Entgelt für Sondernutzung von Straßenland; Straßenüberbauung; Beweislast für Billigkeit öffentlicher Entgelte
    Leitsatz: 1. Für Klagen auf Zahlung von Sondernutzungsentgelt nach dem Berliner Straßengesetz sind die ordentlichen Gerichte zuständig. 2. Ist der Sondernutzungsberechtigte ein Kaufmann, kann durch Allgemeine Geschäftsbedingungen die örtliche und sachliche Zuständigkeit des ansonsten unzuständigen Amtsgerichts vereinbart werden. 3. Eine einseitige Entgelterhöhung durch das Land Berlin ist nur im Rahmen des § 315 BGB (Billigkeit) verbindlich; der Eigentümer des öffentlichen Straßenlandes trägt die Darlegungs- und Beweislast.
    AG Spandau
    04.09.2000
  7. 8 C 381/00 - Verjährungsunterbrechung; unklarer Mahnbescheid; Schönheitsreparaturen; unwirksame Aufrechnung wg. Unbestimmbarkeit
    Leitsatz: 1. Ein Mahnbescheid, in dem lediglich angegeben ist, es würden u. a. Renovierungskosten geltend gemacht, reicht nicht zur Individualisierung des Anspruchs und damit zur Unterbrechung der Verjährung. 2. Die Aufrechnung mit eigenen höheren Ansprüchen des Vermieters ist dann unwirksam, wenn nicht angegeben ist, mit welchen Teilforderungen aufgerechnet werden soll.
    AG Spandau
    06.12.2000
  8. 63 C 437/98 - Minderung; Mietminderung; Gesundheitsbeeinträchtigung; Holzschutzmittel; Kündigung
    Leitsatz: Der Mieter ist zur Mietminderung und zur Kündigung berechtigt, wenn es zu Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Holzschutzmittel in der Holzdecke der Mietwohnung kommt. Beseitigt der Vermieter nach der Räumung die Holzdecke, deren gesundheitsschädliche Beschaffenheit im Streit ist, muß er bei Beweisvereitelung ein Parteigutachten des Mieters gegen sich gelten lassen.
    AG Stade
    14.03.2000
  9. 2 C 765/99 - Zustimmungsklage; Mieterhöhung; Fax
    Leitsatz: Die Zustimmungsklage zur Mieterhöhung kann nicht per Fax erhoben werden.
    AG Sömmerda
    02.02.2000
  10. 6 C 216/00 - Ausschlußfrist für Betriebskostenabrechnung; preisgebundene und preisfreie geförderte Wohnungen; vertragliche Abrechnungsfrist keine Ausschlußfrist
    Leitsatz: 1. Im Zweiten Förderweg mit Zuschüssen der IBB errichtete Wohnungen sind preisfrei; die Ausschlußfrist des § 20 Abs. 3 NMV für Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen gilt für sie nicht. 2. Im Mietvertrag vereinbarte Abrechnungsfristen stellen keine Ausschlußfristen dar.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    12.10.2000