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Suchergebnis Urteilssuche (21 - 30 von 772)
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62 S 206/00 - Schönheitsreparaturen; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Übergabe einer unrenovierten Wohnung; Schönheitsreparaturen bei BedarfLeitsatz: Bei Vermietung einer unrenovierten Wohnung ist eine die Schönheitsreparaturen dem Mieter überbürdende Klausel, wonach der Mieter alle je nach dem Grad der Abnutzung oder Beschädigung erforderlichen Arbeiten unverzüglich ausführen muß, unwirksam.LG Berlin14.12.2000
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2Z BR 106/00 - Bestimmtheit; Antrag; Wohnungseigentümergemeinschaft; Rechtspersönlichkeit; Wohnungseigentumsverfahren; EigentümerlisteLeitsatz: Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat keine eigene Rechtspersönlichkeit; sie kann deshalb als solche weder klagen noch verklagt werden. Bei einem von den Wohnungseigentümern veranlaßten Verfahren sind diejenigen Wohnungseigentümer namentlich zu bezeichnen, die der Gemeinschaft zur Zeit der Antragstellung angehören. Auf Erfüllung der Pflicht des Antragstellers, eine solche Eigentümerliste vorzulegen, hat das Gericht hinzuwirken.BayObLG14.12.2000
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2Z BR 114/00 - Wohnungseigentum; Erstherstellung; Balkonverglasung; VerwirkungLeitsatz: 1. Eine Balkonverglasung stellt eine bauliche Veränderung dar, die grundsätzlich der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedarf. 2. Bei Versäumung der Beschlußanfechtungsfrist kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden. Wird Wiedereinsetzung vom Amtsgericht gewährt und der Beschluß nicht angefochten, kann er in Zusammenhang mit der Anfechtung der in einem weiteren Beschluß getroffenen Hauptsacheentscheidung vom Beschwerdegericht nicht mehr überprüft werden. 3. Verlangt ein Wohnungseigentümer 35 Jahre nach Errichtung der Wohnanlage mit der Begründung, nach den ursprünglichen Bauplänen sei die Verglasung der Balkone vorgesehen gewesen, ihm die Verglasung seines Balkons zu genehmigen, kann dies gegen Treu und Glauben verstoßen.BayObLG14.12.2000
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VG 29 A 471.95 - Baulandenteignung; FDGB; Wohnraumversorgung; Machtmissbrauch; unlautere Machenschaft; Manipulation; vorgeschobener EnteignungszweckLeitsatz: 1. Die Inanspruchnahme von Bauland zugunsten des FDGB für die Errichtung von Eigenheimen zur Wohnraumversorgung hoher Funktionäre war mangels entsprechender Aufgabenzuweisung nicht von den die Aufbauverordnung erweiternden Regelungen des Magistrats gedeckt. 2. Eine gleichwohl auf die Aufbaubestimmungen gestützte Inanspruchnahme war machtmißbräuchlich, wenn den zuständigen staatlichen Stellen die insoweit fehlende Rechtsträgerschaft des FDGB bekannt war und deshalb durch die vorübergehende Einsetzung des Magistrats als Rechtsträger nur der äußere Schein der Gesetzmäßigkeit begründet werden sollte, um gezielt die Voraussetzungen eines späteren rechtsgeschäftlichen Erwerbs des Baugrundstücks durch den FDGB überhaupt erst zu ermöglichen.VG Berlin14.12.2000
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10 U 134/98 - Abwälzung von Betriebskosten auf den Gewerbemieter; Abrechnungsreife; Betriebskostenvorschüsse; Schuldbeitritt; Bürgschaft; Regenwasserkosten; Versicherungskosten; Gartenpflege; Abwasser; sonstige BetriebskostenLeitsatz: 1. Zur Abgrenzung von Schuldbeitritt und Bürgschaft, wenn der Mietvertrag die Erklärung des Geschäftsführers der Mieter-GmbH enthält, für die "Erfüllung" des Vertrages "persönlich" zu haften. 2. Zum Umfang der Haftung aus Schuldbeitritt zu einem Mietvertrag. 3. Enthält der gewerbliche Mietvertrag die Bestimmung, "Nebenkosten dürfen in ihrer tatsächlichen, nachgewiesenen Höhe und ohne Beschränkung auf den Kostenkatalog der Anlage 3 zu § 27 II. BV umgelegt werden", so ist diese Regelung dahingehend auszulegen, daß die in der Anlage 3 zu § 27 II. BV aufgeführten Kosten - soweit sie tatsächlich anfallen - auch ohne konkrete Benennung integraler Bestandteil der Nebenkostenvereinbarung sind. 4. Für die in die Nebenkostenabrechnung eingestellten Kosten kann sich ein weitergehender Erläuterungsbedarf ergeben, wenn der Kostenansatz im Vergleich zu den ortsüblichen Kosten oder den Angaben der Vorjahresrechnung eine außergewöhnliche Steigerung ausweist. Das setzt jedoch voraus, daß der Mieter seine Bedenken gegen den Kostenansatz nachvollziehbar vorträgt. 5. Belege sind kein notwendiger Bestandteil einer ordnungsgemäßen Abrechnung. 6. Zum zulässigen Übergang von der Nebenkostenvorauszahlungsklage auf die Abrechnungsklage nach Eintritt der Abrechnungsreife.OLG Düsseldorf14.12.2000
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2Z BR 60/00 - Wohnungseigentum; Pergola; bauliche Veränderungen; Abstandsflächen; Wiedereinsetzung; Anwendung des NachbarrechtsLeitsatz: 1. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist ist grundsätzlich zu gewähren, wenn bei normaler Postlaufzeit mit dem rechtzeitigen Eingang der Rechtsmittelschrift beim Gericht der weiteren Beschwerde gerechnet werden könnte. 2. Haben die Wohnungseigentümer in der Gemeinschaftsordnung die gesetzliche Regelung über bauliche Veränderungen abbedungen, sind für die Frage, ob ein Wohnungseigentümer die Beseitigung einer solchen (hier: Pergola) verlangen kann, die nachbarrechtlichen Vorschriften maßgebend. 3. Den Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung über die Einhaltung von Abstandsflächen kommt nachbarschützende Wirkung zu. Eine ebenerdig als offenes Rankgerüst errichtete Pergola ist jedoch nicht abstandsflächenpflichtig.BayObLG14.12.2000
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III ZR 3/00 - Maklerlohn, kein - bei Wandlung statt Anfechtung des KaufvertragesLeitsatz: Der Anspruch auf Zahlung des Maklerlohns entfällt, wenn die Wandelung des vom Makler nachgewiese nen oder vermittelten Kaufvertrags wegen eines arglistig verschwiegenen Sachmangels erfolgt, sofern infolge derselben Täuschung der Käufer auch zur Anfechtung des Kaufvertrags nach § 123 BGB berech tigt gewesen wäre.BGH14.12.2000
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62 T 127/00 - Streitwert für selbständiges Beweisverfahren nach Mängelbeseitigungsaufwand ohne Abschlag; GebührenstreitwertLeitsatz: Der Gebührenstreitwert für ein selbständiges Beweisverfahren ist nach dem vom Sachverständigen geschätzten Mängelbeseitigungsaufwand ohne Abschlag festzusetzen.LG Berlin14.12.2000
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33 C 2447/00-93 - Möbliertes Zimmer; Kündigung; Substanzverletzung; Möbel; Möblierung; VertragsverletzungLeitsatz: Eine Klausel, die bei Vermietung eines möblierten Zimmers eine Veränderung der Einrichtung nur mit Genehmigung des Vermieters gestattet, ist mehrdeutig und berechtigt bei Verstoß den Vermieter nicht zur Kündigung.AG Frankfurt/Main13.12.2000
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IV ZR 239/99 - Grundschulden; Bestellung von - keine Eigentumsbeeinträchtigung; Bucheigentümer, - kein Beseitigungsan- spruch gegen - bei GrundschuldbestellungLeitsatz: Die Bestellung von Grundschulden zugunsten redlicher Erwerber durch einen dinglich am Grundstück nicht berechtigten Bucheigentümer stellt keine Beeinträchtigung des Eigen tums im Sinne von § 1004 BGB dar.BGH13.12.2000