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Urteil Nutzungsuntersagung bei Schädlingsbefall
Schlagworte
Nutzungsuntersagung bei Schädlingsbefall
Leitsatz
Ist ein Schädlingsbefall (hier: Ratten) in einem Wohngebäude auch auf bauliche Mängel zurückzuführen, kann eine Nutzungsuntersagung auf § 79 Abs. 1 NBauO gestützt werden.
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