Urteil Härtegründe nach Eigenbedarfskündigung, Suche um Ersatzwohnraum
Schlagworte
Härtegründe nach Eigenbedarfskündigung, Suche um Ersatzwohnraum
Leitsätze
1. Eine rechtskräftige Entscheidung über die Fortsetzung des Mietverhältnisses nach Eigenbedarfskündigung wirkt nur gegenüber dem am Verfahren beteiligten Vermieter, nicht aber gegenüber anderen Mitvermietern. Das gilt auch dann, wenn es sich um eine notwendige Streitgenossenschaft handeln sollte.
2. Der Mieter kann sich auf einen Härtegrund nach § 574 BGB nicht allein wegen seines Alters und der langen Mietdauer berufen; er hat sich vielmehr um angemessenen Ersatzwohnraum zu bemühen, auch wenn er nur eine geringe Rente von 800 € monatlich bezieht.
(Leitsätze der Redaktion)
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