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Urteil Eigenbedarfskündigung, Härteregelung als selbständiger Teil des Streitstoffes
Schlagworte
Eigenbedarfskündigung, Härteregelung als selbständiger Teil des Streitstoffes
Leitsatz
Das Berufungsgericht kann im Falle einer Eigenbedarfskündigung die Revisionszulassung auf das Vorliegen von Härtegründen beschränken.
(Leitsatz der Redaktion)
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