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Suchergebnis Urteilssuche (3 Urteile)

  1. 65 S 112/21 - Notwendiger Inhalt einer der Kündigung vorausgehenden Abmahnung
    Leitsatz: 1. Zu den inhaltlichen Anforderungen an eine der fristlosen Kündigung vorausgehende Abmahnung.2. Die inhaltlichen Anforderungen an eine der fristlosen Kündigung vorausgehende Abmahnung sind erfüllt, wenn in der Abmahnung das vertragswidrige Verhalten des Mieters in Form von Belästigung, Bedrohung und Beleidigung von Mitmieterinnen des Mehrfamilienhauses sowie einem tätlichen Angriff gegen den Partner einer Mitmieterin, der zu einem Polizeieinsatz führte, dargestellt wird. 3. Zur Frage, ob der Mieter eine drogeninduzierte Psychose zu seinen Gunsten geltend machen kann. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    23.09.2021
  2. XI ZR 67/07 - Schadensersatzpflicht des Käufers einer fremdfinanzierten Immobilie wegen einer Verletzung seiner Beratungspflicht; Anrechnung von Steuervorteilen; Verjährung; Vollmachtsnichtigkeit wegen unerlaubter Rechtsberatung; rechtliches Gehör
    Leitsatz: 1. Der Verkäufer, der dem Käufer als Ergebnis der Verhandlungen ein Berechnungsbeispiel über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, das der Herbeiführung des Geschäftsabschlusses dienen soll, muss den Käufer hinsichtlich der Kreditkosten, der erzielbaren Miete, der Höhe der Nebenkosten und der steuerlichen Aspekte beraten. 2. Der Käufer muss sich auf seinen Schadensersatzanspruch wegen Beratungsverschuldens im Wege der Vorteilsausgleichung die verbleibenden steuerlichen Vorteile anrechnen lassen. 3. Enthält eine Vollmacht ein ganzes Bündel von Befugnissen zur Gestaltung der Rechtsverhältnisse und verfügt der Bevollmächtigte nicht über eine Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz, ist sie wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 RBerG gemäß § 134 BGB nichtig. 4. Wenn die ungerechtfertigten Zinsen und Tilgungsleistungen periodisch fällig und dementsprechend bezahlt werden, entsteht mit jeder Zahlung ein sofort fälliger und damit ein regelmäßig zeitlich wiederkehrender Bereicherungsanspruch, welcher der kurzen Verjährung des § 197 BGB a. F. unterliegt. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    12.02.2008
  3. VIII ZR 19/14 - Zahlungsverzug nach Enthaftungserklärung, zeitliche und betragsmäßige Begrenzung des Zurückbehaltungsrechts
    Leitsatz: a) Die Kündigungssperre des § 112 InsO gilt nach Wirksamwerden der Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters nach § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO weder im Insolvenzverfahren noch in dem sich daran anschließenden Restschuldbefreiungsverfahren (§§ 286 ff. InsO). Nach Wirksamwerden der Enthaftungserklärung nach § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO sind rückständige Mieten, mit deren Zahlung der Mieter bereits vor Insolvenzantragstellung in Verzug geraten war, bei der Beurteilung der Wirksamkeit einer (auch) hierauf gestützten fristlosen Kündigung des Vermieters nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b BGB zu berücksichtigen.b) Der Verzug (§§ 286 ff. BGB) des Mieters mit der Entrichtung der Miete endet nicht mit der Insolvenzeröffnung.c) Das dem Mieter neben der kraft Gesetzes eintretenden Minderung (§ 536 BGB) zustehende Recht, die Zahlung der (geminderten) Miete nach § 320 Abs. 1 Satz 1 BGB zu verweigern, unterliegt nach seinem Sinn und Zweck sowie unter Berücksichtigung dessen, dass das durch den Mangel der Wohnung bestehende Ungleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung durch die Minderung wieder hergestellt ist, grundsätzlich einer zeitlichen und betragsmäßigen Begrenzung. d) Bei der gemäß § 320 Abs. 2 BGB an dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) orientierten Beurteilung, in welcher Höhe und in welchem zeitlichen Umfang dem Mieter einer mangelbehafteten Wohnung neben der Minderung (§ 536 BGB) das Recht zusteht, die (geminderte) Miete zurückzuhalten, verbietet sich jede schematische Betrachtung. Die Frage ist vielmehr vom Tatrichter im Rahmen seines Beurteilungsermessens aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu entscheiden.
    BGH
    17.06.2015