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Urteil Wiederholte Mängelanzeigen, verbunden mit hartnäckiger Verweigerung der Besichtigung als Kündigungsgrund
Schlagworte
Wiederholte Mängelanzeigen, verbunden mit hartnäckiger Verweigerung der Besichtigung als Kündigungsgrund
Leitsatz
Eine Fortsetzung des Mietverhältnisses ist dem Vermieter unzumutbar, wenn der Mieter über einen längeren Zeitraum zahlreiche angebliche Mängel rügt, der Verwalterin und dem beauftragten Rechtsanwalt jedoch eine Besichtigung trotz Abmahnung hartnäckig verweigert.
(Leitsatz der Redaktion)
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