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Suchergebnis Urteilssuche (11 - 20 von 731)
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239 C 122/06 - Kosten für Schallschutzgutachten nach Mängelrüge des MietersLeitsatz: Auch wenn ein Lärmschutzgutachten auf Mängelrüge des Mieters ergibt, daß die DIN-Vorschriften eingehalten sind, hat der Mieter die Gutachterkosten als Schadensersatz nur dann zu tragen, wenn nachgewiesen ist, daß ein Mietmangel objektiv ausgeschlossen ist.AG Charlottenburg12.12.2006
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73 II 78/06 WEG - Aufhebung der Wasserversorgungssperre wg. Wohngeldrückständen bei WohnungseigentumswechselLeitsatz: Der neue Wohnungseigentümer haftet nicht für Wohngeldrückstände seines Rechtsvorgängers. Eine gegen den Rechtsvorgänger durchgeführte Wassersperre darf dem Erwerber gegenüber nur dann aufrechterhalten werden, wenn er im Zeitpunkt der Beschlußfassung der Eigentümerversammlung Wohngeldrückstände in erheblichem Umfang hatte.AG Charlottenburg08.11.2006
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8 C 136/06 - Einstellung der Gas- und Stromversorgung wegen Zahlungsrückstands; Liefersperre; Zutritt zur WohnungLeitsatz: Das Energieversorgungsunternehmen darf die Gas- und Stromzufuhr des Kunden sperren, wenn dieser seiner Zahlungspflicht trotz Mahnung nicht nachkommt. Durch einstweilige Verfügung kann dem Kunden aufgegeben werden, dem Beauftragten des Versorgungsunternehmens Zutritt zu der Wohnung des Kunden zu gewähren und die Einstellung der Energieversorgung zu dulden. Allerdings ist dem Kunden zu gestatten, die Vollziehung der Liefersperre durch Sicherheitsleistung in Höhe der offenen Schuld abzuwenden. (Leitsatz der Redaktion)AG Erkelenz11.05.2006
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916 C 185/06 - Nachtspeicherheizung ist Sammelheizung; Hamburger Mietspiegel 2005; Mieterhöhung; Zustimmung; Abschlag; HeizkörperLeitsatz: 1. Auch eine Nachtspeicherheizung ist eine Sammelheizung im Sinne des Hamburger Mietspiegels 2005. 2. Sind nicht alle Räume einer Mietwohnung mit Heizkörpern ausgestattet, so muß bei der Nettokaltmiete ein Abschlag hingenommen werden. (Leitsätze der Redaktion)AG Hamburg-St. Georg12.07.2006
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16 C 239/05 - Anspruch des Mieters gegen ehemaligen Vermieter auf Ausstellung einer "Mietschuldenfreiheitsbescheinigung"; fristlose Kündigung; rückständige Miete; Prozeß- und Gerichtskosten; MietvertragLeitsatz: 1. Der Mieter hat gemäß § 241 Abs. 2 BGB gegen seinen ehemaligen Vermieter Anspruch auf Ausstellung einer sogenannten "Mietschuldenfreiheitsbescheinigung". 2. Der Vermieter ist jedoch nicht verpflichtet, sich in seiner Erklärung auf das Bestehen oder Nichtbestehen von Rückständen der laufenden Miete zu beschränken. So darf der Vermieter in dieser Bescheinigung auch auf unstreitig noch ausstehende Prozeß- und Gerichtskosten hinweisen.AG Hohenschönhausen30.03.2006
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8 C 347/06 - Wirksame Tarife der BSR für Müllabfuhr; BilligkeitskontrolleLeitsatz: Die Tarife der BSR für Abfallentsorgung halten einer Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB stand.AG Hohenschönhausen24.11.2006
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10 C 274/05 - Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung bei Wasserzählern; Grundsteuer; BetriebskostenLeitsatz: 1. Der Vermieter ist auch dann zur verbrauchsabhängigen Abrechnung der Wasserversorgungs- und Entwässerungskosten für eine Wohnung verpflichtet, wenn nur diese mit Wasserzählern ausgestattet ist. 2. Bei der Grundsteuer für Mischobjekte ist ein Vorwegabzug für Gewerbe notwendig, der nach dem Anteil der Jahresrohmieten erfolgen kann. (Leitsätze der Redaktion)AG Köpenick13.03.2006
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12 C 44/06 - Meßdifferenzen bei Wasserzählern; keine Mietminderung bei nächtlicher Ruhestörung durch Restaurantbesucher; pauschaler Verwaltungsanteil der HauswartkostenLeitsatz: 1. Nächtliche Ruhestörungen durch Besucher eines Restaurants oder einer Veranstaltung berechtigten in der innerstädtischen Lage in Berlin nicht zur Minderung. 2. Überschreitet der auf die einzelnen Mieter nach dem Meßwert der Einzelzähler entfallende Wasserpreis den tatsächlichen Wasserpreis um mehr als 20 %, sind die Wasser- und Abwasserkosten entsprechend zu kürzen. 3. Die Verwaltungstätigkeit des eingesetzten Hauswarts ist bei einer Wohnanlage mit 277 Wohneinheiten mit 20 % anzusetzen. (Leitsätze der Redaktion)AG Köpenick04.05.2006
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15 C 216/05 - Schriftform bei Vermietung durch Geschäftsführerin der GbR; Mietvertrag; Vertretungszusatz; KündigungsfristLeitsatz: 1. Die Schriftform eines längerfristigen Mietvertrages ist gewahrt, wenn als Vermieterin eine GbR angegeben ist, vertreten durch eine GmbH als alleinige Geschäftsführerin. 2. Das Fehlen eines Vertretungszusatzes bei der Unterzeichnung für die GmbH ist unschädlich.AG Köpenick05.04.2006
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5 C 26/06 - Kaltwasserzähler bei Leasing nicht wohnwerterhöhendLeitsatz: Ein Kaltwasserzähler in der Wohnung ist nicht wohnwerterhöhend im Sinne der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel, wenn der Vermieter den Zähler geleast hat.AG Köpenick19.09.2006