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Suchergebnis Urteilssuche (131 - 140 von 731)
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VI ZB 65/05 - Kein Rechtsmittelverzicht aufgrund Begründungsverzichts für Kostenentscheidung nach Abschluß eines VergleichsLeitsatz: Ein Rechtsmittelverzicht ergibt sich nicht allein daraus, daß bei Abschluß eines Vergleichs auf eine Begründung der dem Gericht überlassenen Kostenentscheidung verzichtet wird.BGH05.09.2006
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I ZB 126/05 - Wohnungszutritt zum Zwecke der Sperrung der Gasversorgung keine WohnungsdurchsuchungLeitsatz: Der Zutritt zu einer Wohnung, um die Gasversorgung zu sperren, stellt keine Durchsuchung i. S. von Art. 13 Abs. 2 GG, §§ 758, 758 a ZPO dar. Dem Richtervorbehalt zum Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG) ist in einem solchen Fall dadurch genügt, daß dem Schuldner in einer von einem Richter erlassenen Entscheidung aufgegeben wurde, dem Gläubiger den Zutritt zu seiner Wohnung zu gestatten und die Einstellung der Gasversorgung zu dulden.BGH10.08.2006
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I ZB 135/05 - Räumung und Herausgabe der Wohnung bei Geltendmachung des Vermieterpfandrechts; Berliner Räumung; Vorschüsse für GerichtsvollzieherLeitsatz: Zur Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf die Herausgabe der Wohnung bei Geltendmachung des Vermieterpfandrechts (Bestätigung von BGH GE 2006, 110 = NZM 2006, 149).BGH10.08.2006
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XII ZR 165/05 - Gebührenstreit bei KonkurrenzschutzklageLeitsatz: Zum Gebührenstreitwert für eine Klage, mit der ein Geschäftsraummieter gegen seinen Vermieter einen auf ein Konkurrenzverbot gestützten Unterlassungsanspruch geltend macht.BGH09.08.2006
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XII ZB 84/06 - Sorgfaltsanforderungen für fristwahrende Schriftsätze; Telefax unmittelbar vor FristablaufLeitsatz: Zu den Sorgfaltsanforderungen an einen Rechtsanwalt bei Versendung eines fristwahrenden Schriftsatzes per Telefax unmittelbar vor Fristablauf.BGH02.08.2006
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VII ZR 202/04 - Leistungsbeschreibung und Zusatzleistungen; Kosten für BaugrundgutachtenLeitsatz: a) Für die Abgrenzung, welche Leistungen von der vertraglich vereinbarten Vergütung erfaßt sind und welche Leistungen zusätzlich zu vergüten sind, kommt es auf den Inhalt der Leistungsbeschreibung an. Diese ist im Zusammenhang des gesamten Vertragswerks auszulegen. Haben die Parteien die Geltung der VOB/B vereinbart, gehören hierzu auch die Allgemeinen Technischen Bestimmungen für Bauleistungen, VOB/C (Ergänzung von BGH, Urteil vom 28. Februar 2002 - VII ZR 376/00, BauR 2002, 935 = ZfBR 2002, 482 = NZBau 2002, 324). b) Der Unternehmer trägt nicht nach allgemeinen werkvertraglichen Grundsätzen das Risiko für die Kosten eines von der Baugenehmigungsbehörde angeforderten Baugrundgutachtens.BGH27.07.2006
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VII ZR 276/05 - Schadensersatzanspruch des Wohnungseigentümers gegen Veräußerer; Nebenansprüche der WohnungseigentümergemeinschaftLeitsatz: 1. Ein Beschluß der Wohnungseigentümergemeinschaft, vom Veräußerer Vorschuß auf Mängelbeseitigungskosten zu fordern, läßt jedenfalls bis zur Zahlung des Vorschusses grundsätzlich die Befugnis des einzelnen Erwerbers unberührt, vom Veräußerer die Beseitigung von Mängeln des Gemeinschaftseigentums mit Fristsetzung und Ablehnungsandrohung zu dem Zweck zu verlangen, die Voraussetzungen für den großen Schadensersatzanspruch oder die Wandelung zu schaffen. 2. Ein Vergleich aufgrund eines Beschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft, mit dem Mängel des Wohnungseigentums abgegolten werden, läßt die bereits entstandenen Ansprüche der Erwerber unberührt, vom Veräußerer großen Schadensersatz oder Wandelung zu verlangen. 3. Eine Allgemeine Geschäftsbedingung des Veräußerers von Wohnungseigentum, nach der die Wandelung ausgeschlossen ist und der große Schadensersatz nur im Falle grober Fahrlässigkeit und des Vorsatzes geltend gemacht werden kann, ist gemäß § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam. 4. Eine Klausel in einer Bürgschaft gemäß § 7 i. V. mit § 2 Abs. 2 Makler- und Bauträgerverordnung, nach der Voraussetzung für die Inanspruchnahme aus der Bürgschaft ist, daß die Fälligkeit und Höhe des Kaufpreisrückgewähranspruchs entweder durch ein rechtskräftiges Urteil/einen rechtskräftigen Vergleich oder durch eine übereinstimmende Erklärung von Erwerber und Veräußerer nachgewiesen werden, ist überraschend und wird nicht Vertragsbestandteil. 5. Eine Klausel in einer Bürgschaft nach § 7 i. V. mit § 2 Abs. 2 Makler- und Bauträgerverordnung, nach der Voraussetzung für die Inanspruchnahme aus der Bürgschaft ist, daß der Erwerber vorher auf seinen Anspruch gegenüber der Bank aus der Pfandfreigabeverpflichtung verzichtet, ist gemäß § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam.BGH27.07.2006
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XII ZR 46/05 - Verletzung des rechtlichen Gehörs; Berechnung der Bereicherung bei wertsteigernden Investitionen des Mieters; MietereinbautenLeitsatz: Der Umfang der Bereicherung bei Investitionen des Mieters bemißt sich nicht nach den Kosten der getätigten Verwendungen oder der dadurch geschaffenen objektiven Wertsteigerung des Bauwerks, sondern nach den Vorteilen, die der Vermieter aus dem erhöhten objektiven Ertragswert der Mietsache tatsächlich erzielen kann oder hätte erzielen können. (Leitsatz der Redaktion)BGH26.07.2006
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V ZR 158/05 - Subventionsrückzahlung nach Grundsätzen des Verwaltungsprivatrechts; Beihilfe; Nachlaß auf Kaufpreis eines öffentlichen Grundstücks; Grundstücksverbilligung für SozialwohnungsbauLeitsatz: a) Die über die Gewährung einer Subvention entscheidende Behörde kann deren Voraussetzungen auch dann nicht privatautonom frei gestalten, wenn sie die Beihilfe nicht durch einen Verwaltungsakt, sondern zivilrechtlich durch einen Nachlaß vom Kaufpreis gewährt. b) Die Geltendmachung eines vertraglichen Anspruchs auf Rückgewähr einer Subvention unterliegt den gleichen Grundsätzen, wie sie für den Widerruf eines die Subvention gewährenden Verwaltungsaktes nach § 49 Abs. 3 VwVfG gelten. Sie ist ausgeschlossen, wenn ein Verstoß gegen vertragliche Pflichten unter Berücksichtigung des für die Subvention geltenden gesetzlichen Rahmens des Vermerks zum Haushaltstitel und der einschlägigen Verwaltungsvorschriften nicht dazu geführt hat, daß der mit dem Einsatz der öffentlichen Mittel verfolgte Zweck verfehlt worden ist.BGH21.07.2006
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V ZB 168/05 - Zwangsversteigerungsverfahren; ZuschlagsbeschwerdeLeitsatz: Eine Zuschlagsbeschwerde ist mangels Rechtsschutzinteresses unzulässig, wenn feststeht, daß sich der gerügte Verfahrensverstoß auf das Recht des Beschwerdeführers nicht ausgewirkt hat.BGH20.07.2006