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  1. VerfG 32/06 - Niststätten für Haussperlinge und Fledermäuse erhaltungsbedürftig; Abwägung zwischen Naturschutz und Eigentum
    Leitsatz: 1. Waren vor einer Sanierung der Fassade Niststätten von Haussperlingen und Fledermausquartiere vorhanden, die im Zuge der Fassadensanierung beseitigt wurden, hat der Grundstückseigentümer nach Beendigung der Bauarbeiten für angemessene Ausgleichsmaßnahmen (Ersatzniststätten und -quartiere) zu sorgen. 2. Der verfassungsrechtliche Schutz des Eigentums wird dadurch nicht berührt, denn die naturschutzrechtlichen Vorschriften bestimmen Inhalt und Reichweite des Eigentums. (Leitsätze der Redaktion)
    VerfGH Berlin
    25.04.2006
  2. VerfGH 14/06 - Mietausfallschaden zeitlich begrenzt durch ordentliches Kündigungsrecht des Mieters
    Leitsatz: Nach fristloser Kündigung des Vermieters steht diesem ein Nichterfüllungsschaden so lange zu, als der Mieter an den Vertrag ohne Kündigungsmöglichkeit noch gebunden ist. Die Ansicht, dem Vermieter stehe deswegen kein Nichterfüllungsschaden zu, weil der Mieter auch schon (ordentlich) vor der fristlosen Kündigung des Vermieters hätte kündigen können, ist sachlich unhaltbar und mithin objektiv willkürlich (Art. 10 Abs. 1 VvB). (Leitsatz der Redaktion)
    VerfGH Berlin
    01.09.2006
  3. VerfGH 15/02 - Rechtliches Gehör; Willkürverbot; abwegige Rechtsauffassung
    Leitsatz: 1. Gemäß dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde hat der Beschwerdeführer zunächst alle nach der Lage der Sache zur Verfügung stehenden und ihm zumutbaren prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um vor Anrufung des Verfassungsgerichts eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken bzw. zu verhindern; dazu gehört auch ein Antrag auf Urteilsberichtigung gem. § 319 ZPO. 2. Ein Verstoß gegen das Willkürverbot liegt erst dann vor, wenn von dem erkennenden Gericht die Sach- oder Rechtslage in krasser Weise verkannt worden ist, d. h. wenn bei objektiver Würdigung der Gesamtumstände der Auslegung bzw. Sachverhaltsfeststellung die Annahme geboten ist, die vom Gericht vertretene Auffassung sei im Bereich des schlechthin Abwegigen anzusiedeln. 3. Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nicht schon dann verletzt, wenn sich das erkennende Gericht nicht ausdrücklich mit einem vom Beschwerdeführer im Prozeß genannten Urteil auseinandersetzt, weil dieses nicht "einschlägig" war. (Leitsätze der Redaktion)
    VerfGH Berlin
    01.09.2006
  4. VerfGH 155/04 - Rechtliches Gehör; Anhörungsrügeverfahren; Mietkaution
    Leitsatz: 1. Aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör ergibt sich zwar keine generelle Pflicht des Gerichts, schon vor der Entscheidung seine Rechtsauffassung mitzuteilen. Gleichwohl darf ein Gericht ohne vorherigen Hinweis nicht auf rechtliche Gesichtspunkte abstellen, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbeteiligter nach dem bisherigen Prozeßverlauf nicht zu rechnen brauchte. 2. Das Verfahren nach § 321 a ZPO dient nicht dazu, dem Gericht einen Austausch der als falsch erkannten Begründung seiner Entscheidung zu ermöglichen; für die Erheblichkeit der Gehörsverletzung reicht es nicht aus, daß eine andere Entscheidung möglich war. (Leitsätze der Redaktion)
    VerfGH Berlin
    14.02.2006
  5. VerfGH 5/03 - Betriebskostenerhöhung für Alt- und Neubau getrennt; Betriebskostenumlage; Mieterhöhung; Gesamtfläche; Wirtschaftseinheit; rechtliches Gehör
    Leitsatz: Hat der Vermieter mehrere Häuser oder auch gemischt genutzte Gebäudekomplexe zu einer Wirtschafts- oder Verwaltungseinheit zusammengefaßt, ist für eine Betriebskostenumlage (oder eine sich daraus ergebende Mieterhöhung) die Angabe der Gesamtfläche der Wirtschaftseinheit erforderlich. (Leitsatz der Redaktion)
    VerfGH Berlin
    25.04.2006
  6. 1 K 2871/01 - Restitutionsanspruch in der Zwangsversteigerung
    Leitsatz: Kein Untergang des Restitutionsanspruches in der Zwangsversteigerung.
    VG Potsdam
    21.09.2006
  7. 1 K 672/04 - Anspruchausschluß; Ausgleichsleistungen; Enteignung; Erbkette; Vorschubleisten; Würdigkeitsprüfung
    Leitsatz: 1. § 1 Abs. 4 AusglLeistG stellt für die Unwürdigkeitsprüfung auf den nach den Absätzen 1 und 2 Berechtigten sowie denjenigen ab, von dem der Berechtigte seine Rechte ableitet. Damit kommt es insoweit neben der Person des Berechtigten, der den Ausgleichsanspruch geltend macht, nur auf die Person des durch Enteignung Geschädigten an, nicht aber auf jedes Zwischenglied einer Erbenkette. 2. Der Erbe eines in der sowjetischen Besatzungszeit in seinem Vermögen Geschädigten ist auch daher dann ausgleichsberechtigt, wenn zwar eine Person in der Erbkette zum Geschädigten, nicht aber der Geschädigte oder Anspruchsteller selbst "dem System des Nationalsozialismus erheblichen Vorschub i.S. § 1 Abs. 4 ALG geleistet hat. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Potsdam
    26.10.2006
  8. 6 K 2631/04 - Ausschlußfrist; Anmeldefrist; staatliches Fehlverhalten; Fehlverhalten; Anmelder; verspätete Anmeldung; Restitutionsanspruch; Vertreter; Genehmigung
    Leitsatz: 1. Eine Behörde kann sich ausnahmsweise dann nicht auf die Ausschlußfrist des § 30 a VermG berufen, wenn erstens die Versäumung der Anmeldefrist auf staatliches Fehlverhalten bei der Anwendung von Rechtsvorschriften zurückzuführen ist, ohne deren korrekte Beachtung der Anmelder seine Rechte nicht wahren kann, und wenn zweitens durch die Berücksichtigung der verspäteten Anmeldung der Zweck des § 30 a VermG nicht verfehlt würde. 2. Da ein nicht wirksam angemeldeter Restitutionsanspruch mit Ablauf der Ausschlußfrist erloschen ist, kann der Vertretene einer bis zum Ablauf schwebend unwirksamen Anmeldung des vollmachtlosen Vertreters nicht durch Genehmigung nachträglich Wirksamkeit verleihen. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Potsdam
    15.03.2006
  9. 1 K 4119/03 - Vermutung eines verfolgungsbedingten Vermögensverlustes; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Zwangsverkauf; Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts
    Leitsatz: 1. Die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung für einen verfolgungsbedingten Zwangsverkauf erfolgt entsprechend Art. 3 Abs. 2 REAO allein durch den Beweis, daß der Veräußerer einen angemessenen Kaufpreis erhalten hat und daß er darüber frei verfügen konnte. 2. Dieser Vermutung bedarf es demnach nicht mehr, wenn derjenige, zu dessen Gunsten sie greifen würde, selbst Angaben zu entscheidungserheblichen Tatsachen macht. 3. Das Vertrauen des Begünstigten auf den Bestand des Verwaltungsaktes ist nur dann schutzwürdig, wenn der Begünstigte gewährte Leistungen verbraucht oder eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Potsdam
    09.02.2006
  10. 1 K 431/05 Me - Zuordnungsbescheid; Bodenreform; Rechtsträgerschaft; komplexer Siedlungsbau; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Aussschlussgrund
    Leitsatz: 1. Ein auf Grundlage des Einigungsvertrages ergangener Zuordnungsbescheid steht einer Rückübertragung des Vermögenswertes an den Alteigentümer nach. Art. 22 Abs. 1 Satz 7 EV i. V. m. Art. 21 Abs. 3 EV grundsätzlich nur entgegen, wenn im Zuordnungsbescheid auch über den Restitutionsantrag entschieden worden ist. 2. Wurden im Jahr 1946 Grundstücke des Landes Thüringen auf Grundlage des Gesetzes über die Bodenreform im Lande Thüringen vom 10. September 1945 enteignet, erfolgte deren anschließende Übertragung in die Rechtsträgerschaft einer Gemeinde unentgeltlich. 3. Der Restitutionsausschlußgrund des § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 VZOG ist im wesentlichen mit dem Ausschlußgrund des § 5 Abs. 1 Buchstabe c VermG identisch. 4. Ein komplexer Siedlungsbau liegt nicht vor, wenn in einer kleinen Gemeinde im Rahmen einer isolierten Baumaßnahme ein Wohnblock - im konkreten Fall bestehend aus neun Wohneinheiten - errichtet wurde.
    VG Meiningen
    27.03.2006