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Suchergebnis Urteilssuche (6 Urteile)

  1. 17 C 148/16 - Umfassende Modernisierung und Mietpreisbremse
    Leitsatz: Zur Frage, wann eine umfassende Modernisierung vorliegt, die eine Anwendung der Mietpreisbremse für die Erstvermietung nach Modernisierung ausschließt. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    08.09.2017
  2. VfGBbg 13/12 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Leistungsausschluss; Opferrente
    Leitsatz: ...eine sog. Opferrente gem. § 17 a Abs. 7...
    VerfG Brandenburg
    19.06.2013
  3. 16 C 30/18 - Umfassende Modernisierung als Ausnahme von der Mietpreisbremse
    Leitsatz: 1. Die Mietbegrenzungsverordnung ist nicht anzuwenden nach einer umfassenden Modernisierung mit baulichen Veränderungen, die dazu führen, dass die Wohnung einem Neubau gleichsteht. 2. Erforderlich ist (quantitativ) ein erheblicher Bauaufwand und (qualitativ) eine Vergleichbarkeit mit Neubauwohnungen. 3. Der erhebliche Bauaufwand ist mit etwa einem Drittel des für einen Neubauwohnung erforderlichen Aufwands anzusetzen (hier: 1/3 von 2.000 €/m²). 4. Die Baumaßnahmen müssen überwiegend (nicht ausschließlich) Modernisierungen darstellen; etwaige Instandsetzungskosten sind nicht herauszurechnen. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Mitte
    08.02.2019
  4. I ZR 232/16 - Energieausweis als Pflichtangabe in Immobilienanzeigen auch für Makler
    Leitsatz: Ein Immobilienmakler ist gemäß § 5a Abs. 2 und 4 UWG verpflichtet, in einer Immobilienanzeige den Energieverbrauch des Gebäudes anzugeben, wenn ein Energieausweis vorliegt. Dazu muss die Anzeige die in § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 EnEV angeführten Angaben enthalten.
    BGH
    05.10.2017
  5. 67 T 20/18 - Aussetzung eines Verfahrens auf Feststellung der preisrechtlich zulässigen Miete wg. anhängigen Normenkontrollverfahrens zur Mietpreisbremse
    Leitsatz: Die Aussetzung eines Rechtsstreits wegen eines Normenkontrollverfahrens bei dem BVerfG wegen Verfassungsgemäßheit der sog. Mietpreisbremse ist nur dann ermessensfehlerfrei, wenn die Verfassungsgemäßheit des Gesetzes für den Instanzrichter tatsächlich entscheidungserheblich ist. Dazu muss sich der Aussetzungsbeschluss verhalten.(Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    01.03.2018
  6. 65 S 83/18 - Rückzahlungsanspruch nach der Mietpreisbremse durch Inkassodienstleister
    Leitsatz: 1. Die Anhängigkeit einer Richtervorlage zur Prüfung der Verfassungskonformität von § 556d BGB („Mietpreisbremse“) allein rechtfertigt keine Verfahrensaussetzung. 2. Die Geltendmachung eines Rückzahlungsanspruchs nach der „Mietpreisbremse” (§ 556g Abs. 1 BGB) kann außergerichtlich auch dann durch einen eingetragenen Inkassodienstleister (§§ 10 ff. RDG) erfolgen, wenn diesem zugleich die Aufklärung der Umstände gemäß §§ 556e f. BGB und die Anbringung der Rüge nach § 556g Abs. 2 BGB übertragen worden ist. Die dazu vom Mieter mit dem Inkassodienstleister geschlossenen Rechtsgeschäfte (Auftrag, Abtretung) sind nicht nach § 134 BGB i.V.m. den Vorschriften des RDG nichtig. (Leitsatz zu 1 von der Redaktion, Leitsatz zu 2 von VRiLG Ralf-Dietrich Schulz, entnommen aus LG Berlin - 66 S 18/18)
    LG Berlin
    22.08.2018